Die Staatsanwaltschaft ließ ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einholen, hieß es in einer Mitteilung am Dienstag. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Afghane unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung unzurechnungsfähig war, als er dem 21-jährigen Vorarlberger am 25. November 2018 an der Bogenmeile mit einem messerähnlichen Gegenstand einen Halsstich versetzte, der tödlich war.
Dringender Tatverdacht
Der betroffene Afghane hatte im Ermittlungsverfahren bestritten, der Täter zu sein. Beim Vergleich vorliegender Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen geht die Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass niemand anderer als dieser Afghane als Täter infrage kommt.
Die Anklage wurde bereits zugestellt, ist aber noch nicht rechtskräftig. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.