Oberlandesgericht und Landesgericht Innsbruck
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Gericht

Kindstötung: Mutter wird eingewiesen

Am Landesgericht in Innsbruck ist am Dienstag die Einweisung einer 32-Jährigen in eine psychiatrische Anstalt entschieden worden. Die Frau hatte im November beim Baden im Krankenhaus ihren zwei Wochen alten Bub getötet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Einstimmig verurteilte das Geschworenengericht die Betroffene am Dienstnachmittag wegen fahrlässiger Tötung. Dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. Die 32-jährige, gebürtige Deutsche wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Eine Gutachterin hatte erklärt, dass die Frau „schwer krank“ sei und eine Behandlung notwendig sei, damit sie künftig weder andere noch sich selbst gefährde.

Frau wollte Kind erstmals alleine baden

Der zwei Wochen alte Bub wurde im November 2018 im Krankenhaus Zams stationär behandelt, weil er an Gelbsucht litt. Die Frau kam auf die Idee, ihr Kind im Zimmer zum ersten Mal alleine zu baden. Sie dachte nach eigenen Angaben, ihr Sohn bekommt unter Wasser „immer noch Luft wie in der Gebärmutter“. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass das Kind keine Nabelschnur mehr habe. In einem „getriebenen Zustand“ sei ihr der spontane Gedanke gekommen, das Baby zu taufen. „Mit dem ganzen Körper unter Wasser“, so mache das die freikirchliche Gemeinschaft, der sie angehört. In ihrer Psychose habe sie auch nicht bemerkt, dass das Gesicht des Säuglings blau anlief. Die 32-Jährige bekannte sich schuldig.

Medikamentenbehandlung vor Schwangerschaft abgesetzt

Auffällig, sei ihre Mandantin aber nie gewesen, betonte die Anwältin der gebürtigen Deutschen heute. Erst nach der Geburt ihrer ersten Tochter vor vier Jahren sei die psychische Erkrankung, eine bipolare Störung, zum Vorschein gekommen und dann auch therapiert worden. Bis vor der Schwangerschaft des Buben die medikamentöse Behandlung abgesetzt wurde – eine tragische Fehlentscheidung, betonte ihre Anwältin.

Laut der psychiatrischen Gutachterin hatte die Frau bereits in der Kindheit Auffälligkeiten gezeigt, die auf die Krankheit hingewiesen hätten. Sie gehe daher nicht davon aus, dass sie nur nach den Schwangerschaften zum Ausbruch gekommen sei. Möglicherweise wurde in der freichristlichen Kirche auch „einiges zugedeckt“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.