Attacken auf Prostituierte: 15 Jahre Haft

Ein 50-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck unter anderem wegen versuchten Mordes an einer Prostituierten zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Mann soll als Freier seinem Opfer ein Messer an den Hals gehalten, sie mit dem Umbringen bedroht und geschlagen haben. In allen drei zu entscheidenden Schuldfragen sprachen die Geschwornen den Angeklagten einstimmig mit acht zu null Gegenstimmen schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Psychiaterin hielt ihn für zurechnungsfähig

Zu Prozessbeginn hatte sich der Angeklagte nicht schuldig bekannt. Ein Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner hatte ihn trotz Persönlichkeitsstörung als voll zurechnungsfähig befunden. „Da zu befürchten ist, dass der Angeklagte ohne Behandlung weitere Taten mit schweren Folgen ausüben könnte, wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen“, sagte Richter Günther Böhler bei der Urteilsverkündung und folgte damit Kastners Einschätzung. Für einen weiteren Vorfall aus dem Jahr 2013 wurde der Angeklagte zudem wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt.

Frauen im Wald attackiert

Dem 50-Jährigen wurde vorgeworfen, im Juni 2016 auf einem Parkplatz einige Kilometer westlich von Innsbruck eine Prostituierte mit einem Messer bedroht und geschlagen zu haben. Bereits im Mai 2013 soll er auf eine damals 25-jährige Prostituierte losgegangen sein. Er sei mit der Frau nach Seefeld gefahren und habe sie auf einem abgelegenen Waldweg angegriffen, geschlagen und gewürgt, so die Anklage. Der Mann musste sich zudem wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung verantworten.

Zu Prozessbeginn hatte er sich vor dem Geschworenengericht nicht schuldig bekannt - mehr dazu in Prozess wegen Mordversuchs an Prostituierter.

Gutachterin stellte keine seelische Störung fest

In den Gesprächen mit dem Angeklagten konnte laut Kastner keine höhergradige Krankheit oder seelische Störung festgestellt werden, die zur Aufhebung der Schuldzurechnungsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht hätte führen können. Auch eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung aufgrund einer Substanzbeeinträchtigung schloss Kastner aus. Sie diagnostizierte dem Beschuldigten eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit unreifen, leicht kränkbaren und haltlosen Zügen“ und stellt eine negative Prognose für weitere, ähnliche Handlungen mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen.

Kein konkretes Motiv erkennbar

Bereits in der Vergangenheit habe sich der Angeklagte eindeutig auf Prostituierte als Zielgruppe zur Befriedigung einer Gemengelage an Bedürfnissen konzentriert, seien diese nun finanzieller bzw. sexueller Natur gewesen, oder um eine „Kränkung zu neutralisieren.“

Ein konkretes Motiv konnte Kastner nicht ausmachen - sie sah vielmehr eine Kombination eben dieser Bedürfnisse als Motivation für die Handlungen. Ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit - in Italien und in der Schweiz - machten es aus psychiatrischer Sicht sehr logisch und nicht unwahrscheinlich, dass der Angeklagte dieses Muster fortsetzen könnte.

Fingerabdruck, DNA-Spuren und Zeugen

Der Staatsanwalt betonte in seinem Schlussplädoyer, dass die Zeuginnen den Angeklagten eindeutig als den Angreifer identifiziert hätten. Außerdem gebe es einen Fingerabdruck und eine DNA-Spur, die ohne Zweifel auf den Beschuldigten hinwiesen, sagte der öffentliche Ankläger. Die Verteidigerin verwies hingegen auf Widersprüche in den Zeugenaussagen und meinte, dass nichts dafür spreche, dass ihr Mandant die Absicht oder auch nur den bedingten Vorsatz gehabt habe, die Frauen umzubringen.