Freispruch für Ex-LH Luis Durnwalder

Südtirols Ex-LH Luis Durnwalder (SVP) ist am Samstag im sogenannten Sonderfonds-Verfahren am Bozner Landesgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Unterschlagung im Amt und illegale Parteienfinanzieung vorgeworfen.

Als Landeshauptmann stand Durnwalder ein Sonderfonds zur Verfügung, aus dem er Kaffee für Besucher, Trinkgelder für Musikkapellen und Ähnliches bezahlte. Diesen soll er laut Anklage nicht rechtmäßig verwendet haben. Dabei ging es um einen Betrag von 556.000 Euro - mehr dazu in Sonderfonds-Prozess gegen Ex-LH Durnwalder. Dem damals geltenden Gesetz zufolge brauchten die Ausgaben zwar nicht belegt werden, Durnwalder führte aber dennoch in einem Heft genau Buch.

Vorwurf illegale Parteienfinanzierung

Während Durnwalder stets unterstrich, kein Geld für sich verwendet zu haben, wurde von der Anklage beanstandet, dass das Geld nicht im öffentlichen Interesse eingesetzt worden sei. Wegen bezahlter Getränke für Vertreter der Jungen Generation in der SVP nach einer Aussprache, warf der Staatsanwalt dem 74-Jährigen auch illegale Parteienfinanzierung vor.

Verteidiger: Nicht immer das Negative annehmen

Noch vor der Urteilsverkündung hatte Durnwalders Verteidiger, Gerhard Brandstätter, unterstrichen, dass man nicht immer das Negative annehmen dürfe. Es sei absurd, den Ex-Landeschef „wegen ein paar Zahnstocher“ zu verurteilen. „Das wäre der erste Fall, wo Gastfreundschaft bestraft würde“, hatte Brandstätter erklärt.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall der Staatsanwalt am Rechnungshof in Bozen. Dort wurde Durnwalder in erster Instanz zur Rückzahlung des Betrages verurteilt, hat dagegen aber Berufung eingelegt - mehr dazu in Sonderfonds: Durnwalder zu Geldstrafe verurteilt. Das am Samstag verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig. Erst nach der Hinterlegung des schriftlichen Urteils und der darin enthaltenen Begründung können Anklage und Verteidigung Einspruch beim Oberlandesgericht einlegen.