Sonderfonds: Durnwalder zu Geldstrafe verurteilt

Der Südtiroler Alt-Landeshautpmann Luis Durnwalder ist am Rechnungshof in Bozen in Sachen Sonderfonds zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Laut Medienberichten muss Durnwalder 385.890,36 Euro zahlen. Sein Verteidiger bestätigte das Urteil gegenüber der APA.

Durnwalder wurde seitens des Gerichts vorgeworfen, Gelder eines Sonderfonds in der Höhe von 1,6 Millionen Euro unrechtmäßig verwaltet zu haben - mehr dazu in Prozess gegen Luis Durnwalder.

Keine strafrechtliche Relevanz

Man werde mit Sicherheit gegen das Urteil in Berufung gehen, so Verteidiger Gerhard Brandstätter: „Ich werde das Urteil erst im Detail studieren“, so Brandstätter. Das Urteil des Rechnungshofes bestätige aber, dass keine Mutwilligkeit und keine Absicht vorliege, sondern lediglich dass es eine schuldhafte Verrechnung gegeben habe. „Es gibt aber keinen Politiker in ganz Italien, der so gewissenhaft abgerechnet hat wie der Alt-Landeshauptmann“, so der Verteidiger.

Dass keine Absicht bzw. Mutwilligkeit vorgelegen sei, sei auch für das parallel laufende Verfahren am Landesgericht in gewisser Hinsicht positiv. Es stütze nämlich die Argumentation - die im Übrigen auch der Staatsanwalt teile -, dass es keine strafrechtliche Relevanz gebe, erklärte der Verteidiger. Der Prozess wegen des Verdachts der Amtsunterschlagung und illegalen Parteienfinanzierung wird am 21. Mai fortgesetzt.

Durnwalder wies Vorwürfe zurück

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Landeschef im strafrechtlichen Prozess nicht gesetzeskonforme Ausgaben im Zusammenhang mit dem sogenannten Sonderfonds vor. Unter anderem seien Spenden an Vereine und Organisationen oder beispielsweise auch Trinkgelder für das Personal bei Empfängen und Feiern darunter gewesen. Etliche Ausgabenposten sollen entweder nicht rechtskonform belegt gewesen sein oder hätten mit dem Amt nichts zu tun gehabt.

Durnwalder hatte stets betont, nichts in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Zudem sei eine ordentliche Dokumentation der Ausgaben aus dem Sonderfonds vom Landesgesetz nicht vorgesehen gewesen. Auch Brandstätter hatte wiederholt erklärt, dass sich weit und breit keine Amtsunterschlagung feststellen lasse.

Den Stein ins Rollen gebracht hatten Ermittler des Rechnungshofs im Oktober 2012. Sie beschlagnahmten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Sonderfonds. Der Fonds wurde jährlich mit 72.000 Euro gespeist und diente dem Landeshauptmann für Ausgaben im Zusammenhang mit seinem Amt - mehr dazu inLH Durnwalder im Visier des Rechnungshofs.