Flirsch: Beschwerden gegen Abschüsse abgewiesen

Das Landesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen den Abschuss von Wild in Flirsch abgewiesen. Die Jäger sollten dort 50 Stück Wild in der Schonzeit erlegen. Grund sind Verbissschäden im Wald. Die Beschwerdeführer sind aus formalen Gründen abgeblitzt.

Die Bezirkslandwirtschaftskammer und eine Grundbesitzerin wollten sich gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck zur Wehr setzen. Die Beschwerden seien aber nicht zulässig, hat das Landesverwaltungsgericht entschieden.

Beschwerdeführer haben keine Parteienstellung

Nicht die Bezirkslandwirtschaftskammer sondern nur deren Obmann habe laut geltendem Jagdgesetz in einem Fall wie diesem Parteienstellung, stellte das Landesverwaltungsgericht fest. Auch im zweiten Fall, der Beschwerde einer Grundeigentümerin, gehe es um die fehlende Parteienstellung. Hier argumentierte das Landesverwaltungsgericht zusätzlich, dass Grundeigentümer durchaus Anrecht auf den Schutz ihres Eigentums haben, auf den Schutz ihres Waldes etwa. Mit der Beschwerde gegen die Abschüsse würde die betroffene Grundeigentümerin aber geradezu das Gegenteil wollen - so eine inhaltliche Bewertung.

Anlass für den umstrittenen Abschuss-Bescheid sind Verbiss-Schäden im Wald. 50 Tiere - Rotwild, Rehwild, Gamswild, auch Jungtiere - sollen im Flirscher Revierteil Bergwald erlegt werden, so die Bezirkshauptmannschaft in einem Bescheid. Die Jägerschaft will das so nicht hinnehmen, denn der Abschuss soll in der Schonzeit erfolgen - mehr dazu in Abschussbescheid empört Jäger in Flirsch.