Abschussbescheid empört Jäger in Flirsch

Ein Abschussbescheid in Flirsch feuert die Diskussion zwischen Jagd und Forst an. Die Bezirkshauptmannschaft ordnete den Abschuss von 50 Stück Wild an, da die Tiere den Schutzwald beschädigen. Doch der Abschuss in der Schonzeit kommt für die Jäger einem Frevel gleich.

Wald oder Wild? Diese Frage spitzt sich bei jeder Diskussion um ein neues Jagdgesetz zu. Aus Sicht der Politik wird Tirols Wald von zu viel Rotwild bevölkert und das Aufkommen von Jungwäldern dadurch massiv gehemmt. Die Jägerschaft weiß um das Problem, sieht es naturgemäß aber nicht so gravierend. Umso empörter reagieren die Waidmänner nun in Flirsch.

Behörde legte sich mit Bescheid fest

50 Wildtiere sollen in der Flirscher Genossenschaftsjagd Revierteil „Bergwald" geschossen werden, Rotwild, Rehwild, Gamswild samt Kitzen und Kälbern, so will es der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft. Bezirksjägermeister Hermann Siess hält dagegen: „Das Wild hat auch im Gesetz - auch im neuen Gesetz - das Recht, zu leben. Wir lehnen es kategorisch ab, dass jetzt angefangen wird, in der Schonzeit Wild zu erlegen, und dass wir zum Buhmann gemacht werden“, so Bezirksjägermeister Siess.

Wildverbiss auf einem Teil des Waldes

Anlass für den Abschuss-Bescheid der Behörde ist laut Siess eine Schadensfläche von 1,6 Hektar. Der Bergwald sei aber ganze 56 Hektar groß, auf dem Rest würden die Bäume tadellos gedeihen. „Wir haben im Bergwald weiter rechts eine Einfriedung, die mehrmals sogar mit Exkursionen für Förster usw. begangen wurde, weil da offensichtlich der Wald sehr, sehr prächtig gedeiht. Warum soll es weiter tiefer nicht auch so gehen?“ so Siess.

Die betroffene, im Vergleich kleine Fläche könne man ja einzäunen, so sein Vorschlag. Verwerflich ist für den Jägermeister, dass die Abschüsse in der Schonzeit erfolgen sollen, wenn die meisten Tiere trächtig sind.

BH erinnert Jäger an eigene Entscheidungsfreiheit

Hier lenkt Landecks Bezirkshauptmann Markus Maaß ein. Der Pächter könne, müsse aber nicht alle 50 Stück erlegen. Außerdem, so Maaß, hätten Abschüsse immer unter dem Aspekt der Waidgerechtigkeit zu erfolgen, auch bisher schon. "Und ich denke, dass ein verantwortungsbewusster Jäger auch kein Tier erlegt, von dem er befürchtet, dass es trächtig ist. Er muss es ja nicht erlegen. Es ist richtig, dass man das nicht sieht. Aber er könnte ja z.B. ein Tier in der Jugendklasse erlegen oder ein männliches Tier in der Jugendklasse und könnte auch die sogenannten verdächtigen Tiere und Rehe schonen.“

Konflikt in die nächste Instanz verlagert

Die Jäger haben mittlerweile den Bescheid beeinsprucht. Sie befürchten einen Präzedenzfall. Es könne nicht sein, dass man anfange, in der Schonzeit auf das Wild loszugehen, so Siess. Jetzt ist das Landesverwaltungsgericht am Zug.