EU droht mit Klage wegen Skilehrergesetz

Tirols Skischulgesetz ist ins Visier der EU-Kommission geraten. Gesetzliche Hürden würden es Skilehrern aus anderen EU-Staaten erschweren, in Österreich tätig zu werden. Für die EU-Kommission ist das inakzeptabel. Sie droht mit einer Klage.

In einem Mahnschreiben erklärte die EU-Behörde am Donnerstag, dass das österreichische Gesetz bezüglich der Selbstständigkeit von ausländischen Skilehrern nicht EU-konform sei.

In Tirol, wie auch in der Steiermark, ist es Skilehrern aus anderen EU-Staaten nicht möglich einheimische Schüler zu unterrichten, wenn die Skilehrer selbstständig sind. Diese Bestimmung kritisierte die EU-Kommission in ihrem Schreiben. Demnach stimme das Österreichische Recht nicht mit dem EU-Recht überein.

Ausbildungen werden nicht anerkannt

Die gesetzliche Regelung in der Steiermark verstoße sogar gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, so die EU. Damit man in der Steiermark als Skilehrer arbeiten kann, muss man nämlich bestimmte Anforderungen erfüllen. Ausbildungen aus anderen EU-Staaten würden hierzulande jedoch nicht anerkannt. Damit sei es Skilehrern aus anderen Ländern nur erschwert möglich, auf österreichischen Skipisten zu unterrichten. Darunter fällt die Ausbildung zum „Telemark Skilehrer“, „Adaptive Skilehrer“ oder zum „Nordischen Skilehrer“.

Diese strengen Bestimmungen führen schon seit Jahren dazu, dass ausländische Skilehrer in Tirol illegal arbeiten - mehr dazu in Schwarzarbeit auf Tirols Pisten.

LR Geisler (ÖVP): „Setzen auf Qualität“

In Tirol sieht man der angedrohten Klage gelassen entgegen, so der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler. Für ihn zähle, dass man die Qualitätskritierien für den Skischulunterricht aufrechterhalten will und er sei zuversichtlich, dass diese Argumente auch vor dem EU-Gerichtshof zählen würden.

Zwei Monate Zeit

Die EU-Kommission gibt Österreich zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken einzugehen. Ansonsten kann die EU-Behörde den Europäischen Gerichtshof anrufen.