Staatsanwalt beruft gegen Larissa-Urteil

Im Fall der vergangenen September getöteten Larissa hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil berufen. Ein Sprecher der Anklagebehörde sagte, dass die Höhe der Strafe beeinsprucht werde.

Am Freitag vergangener Woche wurde der 24-jährige Tiroler, der den Mord an der jungen Frau gestanden hatte, zu 20 Jahren Haft und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt - mehr dazu in Larissa-Prozess: 20 Jahre Haft und Einweisung. Wie Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft (StA) gegenüber der APA erklärte, hat die StA jetzt Berufung angemeldet.

Berufung muss schriftlich erfolgen

Die Verteidigung habe hingegen noch keine Erklärung abgegeben, dafür sei aber noch bis Mittwoch Zeit, erklärte Mayr. Sollte es bei einer Berufung gegen die Höhe der Strafe bleiben, wäre das Oberlandesgericht dann in zweiter Instanz dafür zuständig, so der Sprecher. Die Berufung muss nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils noch schriftlich eingebracht werden, erläuterte Mayr das Prozedere.