Hangrutsch Going: Schuldspruch für Gutachter
Wegen fahrlässiger Gemeingefährdung waren der Geschäftsführer der Aushub-Deponie sowie Stanglwirt Richard Hauser als Mitbetreiber der Deponie, ein Landesgeologe und ein privater Projektgutachter angeklagt. Alle vier Angeklagten hatten sich zu Prozessbeginn am Bezirksgericht nicht schuldig bekannt.
Geldstrafe und Schadenersatz
Schuldig gesprochen wurde gestern nur der private Projektgutachter. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt. Zusätzlich wurde er zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Richard Hauser, der Deponiegeschäftsführer und der Landesgeologe wurden freigesprochen.
Das gesamte Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Hangrutsch in Going vor zwei Jahren verursachte einen Schaden von 630.000 Euro. In der Goinger Archesiedlung war unterhalb einer Bodenaushubdeponie der Hang ins Rutschen gekommen und hatte zwei Einfamilienhäuser auf Monate hinaus unbewohnbar gemacht.