Antrag für U-Ausschuss zu den TSD eingebracht

Zu den Tiroler Sozialen Diensten (TSD) wird es im Landtag einen Untersuchungsausschuss geben. Die vier Oppositionsparteien brachten am Mittwoch ihren Dringlichkeitsantrag für einen Untersuchungsausschuss ein.

Insgesamt rund 277 Millionen Euro an Steuergeld verwalteten die Tiroler Sozialen Dienste nach Ansicht der Opposition in den Jahren 2015 bis 2019. Dabei habe es massive Mängel gegeben, heißt es seitens der Opposition. Das habe auch ein Rechnungshofbericht 2017, der von den Oppositionsparteien angeregt wurde, bestätigt. Die vier Oppositionsparteien gehen davon aus, dass der U-Ausschuss zumindest formell noch vor dem Sommer starten kann.

Chefs der vier Oppositionsparteien an einem Tisch

ORF

Die Oppositionsparteien präsentierten am Mittwoch den Medien ihr Vorhaben

SPÖ: Missstände aufklären

Um all diese Mängel aufzudecken, sei es jetzt Zeit, das schärfste politische Kontrollmittel einzusetzen, sagt der Tiroler SPÖ-Vorsitzende Georg Dornauer, um „diese Umstände, diese Missstände, diese Zustände“ aufklären zu können. Außerdem wolle man die politische Verantwortung von Schwarz-Grün geklärt haben.

FPÖ-Chef zeigt sich guter Dinge

Dass der am Mittwoch bei der Landtagsdirektion eingebrachte Dringlichkeitsantrag für einen Untersuchungsausschuss rechtlich halten wird, davon ist FPÖ Landesparteiobmann Markus Abwerzger überzeugt. Er sei gesetzeskonform, man habe das auch vom Verfassungsjuristen Heinz Mayer prüfen lassen. „Wir sind jetzt guter Dinge, dass wir das dementsprechend gut starten werden.“

Für Liste Fritz ein Freudentag

Der letzte U-Ausschuss in Tirol ist 26 Jahre her, damals war es um das Vitalhotel Royal gegangen. Markus Sint von der Liste Fritz spricht von einem „Freudentag für die Tiroler Steuerzahler“. Man sei imstande, die politische Verantwortung, die ÖVP und Grüne wegschieben und auslagern wollten, wieder zurückzuholen.

NEOS: Aus Fehlern lernen

Es gehe den Oppositionsparteien nicht um Skadale, sondern um das Aufdecken von Missständen, betont der Klubobmann der NEOS, Dominik Oberhofer. Man könne aus Fehlern lernen und in der Vergangenheit seien bei diesem Thema sehr viele Fehler passiert, „Fehler die die Regierungsparteien versucht haben zu vertuschen“. Wenn man eine öffentliche Debatte dazu führe, werde man aus den Fehlern lernen.

Antrag für Landtagspräsidentin „zulässig“

Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP) teilte in einer Aussendung mit, sie sei nach eingehender Prüfung zum Entschluss gekommen, dass der Antrag zulässig sei. Sowohl der im Antrag formulierte Untersuchungsgegenstand als auch der Untersuchungsauftrag hätten Angelegenheiten der Verwaltung des Landes zum Gegenstand, da sie sich auf die Rolle der Landesregierung bzw. des zuständigen Regierungsmitgliedes und nicht auf die operative Geschäftsführung der TSD beziehen, so Ledl-Rossmann.

Allerdings werde es Aufgabe des Verfahrensleiters sein, auf die genaue Einhaltung der Trennlinie zwischen Angelegenheit der Landesverwaltung bzw. operativer Geschäftsführung der TSD zu achten.

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