Langläufern drohen auch Haftstrafen

Die Ermittlungen nach der Dopingrazzia am Mittwoch laufen weiter. Den beiden des Blutdopings verdächtigen Langläufern droht eine vierjährige Sperre. Außerdem könnten die beiden wegen Sportbetrugs angeklagt werden.

Am Donnerstag werden die Beweise, die bei den insgesamt 16 Hausdurchsuchungen gefunden worden sind, ausgewertet. Auch die Aussagen der Verdächtigen und Zeugen werden ausgewertet.

Die österreichische Anti-Doping Agentur (NADA) wird demnächst Disziplinarverfahren gegen die Langläufer Max Hauke und Dominik Baldauf einleiten. Das kündigte die NADA am Donnerstag auf Anfrage an. Dem Duo droht eine Sperre von vier Jahren.

Als Kronzeugen Reduktion der Sperre möglich

Wie im Regulativ vorgesehen, ist demnächst mit einer Verfahrenseinleitung gegen Hauke und Baldauf zu rechnen. „Es besteht der Verdacht der Anwendung der verbotenen Methode Blutdoping, wir werden zum gegebenen Zeitpunkt ein Verfahren einleiten“, sagte NADA-Vertreter David Müller im Gespräch mit der APA - Austria Presse Agentur zum weiteren Prozedere. Baldauf und Hauke drohen Sperren von je vier Jahren. Es könne aber auch sein, dass sie durch die Mitwirkung beim Aufdecken von Hintermännern als Kronzeugen eine Reduktion erhalten.

Max Hauke

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Max Hauke droht eine Sperre von vier Jahren

Für die anderen drei Sportler aus Estland und Kasachstan sei der Internationale Ski-Verband (FIS) zuständig. Dieser könne die Verfahren aber auch an die nationalen Verbände oder NADOs abtreten. Die nationale Anti-Dopingagentur NADA hatte seit geraumer Zeit Kenntnis von den behördlichen Ermittlungen gegen das mutmaßliche Dopingnetzwerk, erläuterte Müller. „Wir sind seit Monaten über die Polizeiermittlungen informiert gewesen. Ab dem Zeitpunkt, wo die Polizei einen Anfangsverdacht hatte, hat sie uns eingebunden, wo sie es im Rahmen der Ermittlungen für sinnvoll gehalten hat.“

Einsatz in Seefeld wie am Reißbrett

Bei der Durchführung der Razzia in Seefeld sei man mit einem Mitarbeiter vor Ort gewesen. „Der gesamte Einsatz ist wie am Reißbrett geplant abgelaufen“, so Müller. Mit dem Bundeskriminalamt (BKA) arbeite man auf einer guten Vertrauensbasis zusammen, die man sich über die Jahre nach anfänglichen Berührungsängsten aufgebaut habe.

Dominik Baldauf

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Der zweite verdächtige Österreicher Dominik Baldauf

Vor allem beim Thema Blutdoping könne man die Behörden mit eigener Expertise unterstützen. Auch deshalb sei ein NADA-Vertreter an der groß angelegten Polizeiaktion beteiligt gewesen. Noch am Tag der Festnahmen führte man mit dem ohnehin in Tirol tätigen NADA-Testpersonal bei allen fünf betroffenen Sportlern auch zusätzliche Dopingtests durch, erklärte Müller.

Langläufern drohen drei Jahr Haft

Den fünf Sportlern, die am Mittwoch im Zuge einer Anti-Doping-Razzia gegen ein international agierendes Netzwerk in Seefeld in Tirol festgenommen worden waren, drohen bis zu drei Jahre Haft. Sie könnten wegen des Vergehens des Sportbetrugs angeklagt werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, am Donnerstag.

Hansjörg Mayr

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Hansjörg Mayr von der Staatsanwalt Innsbruck

Doping selbst sei nach österreichischer Rechtslage nämlich nur strafbar, wenn man es bei jemand anderem anwendet. Wenn man sich als Sportler selbst dopt, sei das nach dem Dopinggesetz nicht strafbar. „Es gibt aber um das Vergehen des Sportbetrugs“, erklärte Mayr. Am Donnerstagvormittag waren die Einvernahmen der Sportler noch im Laufen. Ob über sie U-Haft verhängt wird, müsse bis spätestens Freitag zu Mittag entschieden werden. Auf freiem Fuß sei aber noch keiner von ihnen.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Sportler werde jedenfalls von der Staatsanwaltschaft Innsbruck durchgeführt. Es sei aber möglich die Verfahren gegen die ausländischen Athleten an ihre jeweiligen Heimatländer abzutreten. Ob dies geschehen werde, stehe aber noch nicht fest, so Mayr. Für den Sportmediziner und seine Komplizen, auch für jene beiden, die in Seefeld festgenommen wurden, sei die Staatsanwaltschaft München I zuständig.

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