BP-Stichwahl: Bezirkshauptmann angeklagt

Zweieinhalb Jahre nach Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl ist Kitzbühels Bezirkshauptmann Michael Berger angeklagt worden. Die Briefwahlauszählung in Kitzbühel war vom Höchstgericht allerdings nicht beanstandet worden.

Im Zuge der jahrelangen Ermittlungen nach der Stichwahlaufhebung hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage wegen Falschbeurkundung gegen Berger in seiner Funktion als Bezirkswahlleiter erhoben, wie die Tiroler Tageszeitung berichtete. Der Kitzbüheler Bezirkshauptmann betonte in einer ersten Reaktion, dass die Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch gegen ihn dagegen eingestellt worden seien, ebenso wie die Ermittlungen gegen die Wahlbeisitzer auf Bezirksebene in Kitzbühel.

Anklageschrift noch nicht zugestellt

Was ihm konkret vorgeworfen werde, wisse er derzeit nicht, erklärte der Kitzbüheler Bezirkshauptmann Michael Berger. Bisher sei ihm die Anklageschrift noch nicht zugestellt worden. Es sei ihm kürzlich lediglich mitgeteilt worden, dass Anklage wegen falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt erhoben wurde, so Berger in einer Stellungnahme.

Michael Berger, BH Kitzbühel

Land Tirol

Bezirkshauptmann Michael Berger unterstreicht, dass das Höchstgericht die Auszählung der Briefwahlstimmen im Bezirk Kitzbühel nicht beanstandet hat

Der Verfassungsgerichtshof hatte vor zweieinhalb Jahren die erste Stichwahl bei der vergangenen Bundespräsidentenwahl aufgehoben, weil er Verstöße gegen das Wahlgesetz bei der Auszählung von Briefwahlstimmen festgestellt hatte - mehr dazu in BP-Stichwahl muss wiederholt werden. Die Stichwahl war von der FPÖ angefochten worden .

In der Folge nahm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien Ermittlungen gegen Wahlleiter und Wahlbeisitzer in ganz Österreich auf, darunter auch in Kitzbühel. Für den Bezirkshauptmann ist es derzeit nicht nachvollziehbar, warum der Bezirk Kitzbühel dabei ins Visier der Staatsanwaltschaft kam. Der Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Erkenntnis zur Wahlanfechtung festgestellt, dass „der Vorgang der Auswertung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen im Stimmbezirk Kitzbühel nicht zu beanstanden“ ist.