„G`sunde Watschen“: Hilfe statt Strafe

In der Diskussion um die „Gsunde Watschn“ nimmt Tirol einen konträren Standpunkt ein. Ohrfeigen seien ein Zeichen von Überforderung. Eltern sollte deshalb geholfen werden, anstatt sie zu bestrafen.

Die Tiroler Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser stellt sich gegen die Forderungen ihrer Wiener Kollegin Monika Pinterits. Die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits hatte gefordert, dass eine Ohrfeige bei Kindern zukünftig als Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert wird - mehr dazu in Jugendanwältin: Strafe für „gesunde Watsche“. Gewaltdelikte sollten nicht bagatellisiert, dennoch sollten Eltern nicht strenger bestraft werden sondern eine Erziehungsberatung absolvieren müssen, fordert hingegen die Tiroler Kollegin Harasser.

Ohrfeigen noch immer aktuell in Erziehung

Laut aktueller Umfrage lehnen acht von zehn Befragten die Ohrfeige als Erziehungsmittel ab, gleichzeitig aber glaubt jeder Dritte, dass eine Watsche nicht schaden kann. Jeder Fünfte hat schon mal eine Ohrfeige von den Eltern kassiert. Das hat die Studie „Gewalt am Kind“ ergeben, die vergangene Woche von Familienministerin Sophie Karmasin präsentiert wurde.

Zwar wurde das Recht der Kinder auf eine gewaltlose Erziehung 1989 gesetzlich verankert. 25 Jahre danach scheint das Gesetz aber noch wenig bekannt. Konsequenzen für die Eltern gibt es selten. Deshalb verlangt die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits, dass eine Ohrfeige zu einer gerichtlichen Verurteilung führen soll, um die Rechte der Kinder besser zu schützen. Eine Ohrfeige sei kein Kavaliersdelikt.

Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser

Kija Tirol

Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser

Helfen statt bestrafen

Nicht strafen, sondern unterstützen lautet das Motto der Innsbrucker Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser. Es bringe nichts, alle Eltern, die ihre Kinder ohrfeigen, vor Gericht zu zerren. natürlich müsse bei solchen Delikten reagiert werden, allerdings nicht mit der Keule des Strafrechtes, denn Ohrfeigen seien häufig Ausdruck der Überforderung.

Eltern sollten bei Ohrfeigen deshalb mehrere Stunden Erziehungsberatung in Anspruch nehmen müssen. Sollten sie dem nicht nachkommen, dann erst sollte sanktioniert werden. Dabei fordert Harasser auch hohe Geldstrafen.

Gesetz bietet Möglichkeiten

Das Strafrecht biete auch derzeit ausreichend Möglichkeiten, um schwerwiegenderen Fällen der Gewaltanwendung Rechnung zu tragen, meint der Strafrechtsexperte an der Universität Innsbruck, Klaus Schwaighofer. Passiert aus einer Misshandlung eine Verletzung, beispielsweise ein beschädigtes Trommelfell nach einer Ohrfeige, so wird nach §83, dem Körperverletzungsparagraphen, sanktioniert. §92, „Quälen oder Vernachlässigen Unmündiger“, sieht eine Verurteilung vor, wenn ein Kind seelisch oder körperlich misshandelt wird.

Gewaltfreie Erziehung ist ein Verfassungsrecht

Wo kein Kläger, da kein Richter, das bleibt ein wesentliches Problem bei Gewaltdelikten. Zumindest ist politisch vergangenes Jahr ein Zeichen gesetzt worden, als die gewaltfreie Erziehung als einer von sechs Punkten der Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang gehoben wurde.

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