Amtsgeheimnis-Prozess: Freispruch für Steixner
Steixner soll im Februar 2008 den damaligen Landesjägermeister über ein Disziplinarverfahren gegen ein Mitglied des Landesjägerverbandes informiert haben. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Verstoß gegen das Amtsgeheimnis.
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Der Prozess war Ende April gestartet und Anfang Juni erneut vertagt worden - mehr dazu in Prozess gegen Anton Steixner vertagt. Grund für die Vertagung war ein Formalakt: Der Richter wollte die Zustimmung des Jägerverbands für die Abspielung eines Mitschnitts einer Vorstandssitzung einholen lassen.
Einer der geladenen Zeugen hatte berichtet, dass der Landesjägermeister selbst bei einer Vorstandssitzung erzählt haben soll, dass Steixner ihn über das Disziplinarverfahren informiert habe.
Erlaubnis für öffentliches Abspielen eines Mitschnitts
Von dieser Sitzung habe er „für sich selbst“ eine Audio-Aufnahme gemacht. Weil das Aufnehmen einer Vorstandssitzung jedoch ohne die konkrete Zustimmung der Teilnehmer illegal sei, müsse erst der Jägerverband seine Zustimmung erteilen, bevor die Aufnahme vorgespielt werden dürfe, hieß es seitens des Gerichts.
Steixner, der nach der Landtagswahl 2013 aus der Landesregierung ausgeschieden war, hatte in den Verhandlungen stets seine Unschuld beteuert. Er habe zwar den Landesjägermeister über die Vorwürfe gegen das Mitglied des Landesjägerverbandes informiert, sich dazu aber „verpflichtet gefühlt“, ihm „zu sagen, dass er sich da jemanden hereinholt, mit dem die Zusammenarbeit sehr schwierig ist“.
Mitangeklagter bestritt Anstiftung
Auch bezüglich des Vorwurfs, dass er dem Landesjägermeister eine Kopie eines Aktenstückes aus dem Disziplinarverfahren übergeben habe, hatte Steixner auf „nicht schuldig“ plädiert. Der ebenfalls angeklagte Landesjägermeister soll den Politiker wiederum dazu bestimmt haben, das Amtsgeheimnis zu verletzten. Er hatte ebenfalls seine Unschuld beteuert.
Angeklagte dementierten Geheimnis-Status
Berktold sagte, er habe nie Unterlagen von Steixner erhalten. Beide sagten aus, dass das „Geheimnis“ - das anhängige Disziplinarverfahren - bereits vor dem Gespräch mit dem Politiker von vielen erwähnt worden und längst allgemein bekannt war.
Das Landesgericht folgte dieser Argumentation. Laut Richter Bruno Angerer hatte es sich um kein Amtsgeheimnis mehr gehandelt, weil die Anhängigkeit des Disziplinarverfahrens einer breiten Öffentlichkeit bereits durch einen kurz zuvor herausgebrachten Zeitungsartikel bekannt gewesen sei. Deshalb habe die Mitteilung Steixners an den Ex-Landesjägermeister „im Zweifel“ strafrechtlich keine Relevanz. Er erteilte sowohl Anton Steixner als auch Karl Berchtold einen Freispruch. Die Urteile waren noch nicht rechtskräftig.