Prozess gegen Anton Steixner vertagt
Einer der geladenen Zeugen berichtete, dass der Landesjägermeister selbst bei einer Vorstandssitzung erzählt haben soll, dass ihm der ehemalige Landeshauptmannstellvertreter Steixner über das Disziplinarverfahren informiert habe. Auch habe der Zeuge eine Audioaufnahme „für sich selbst“ von jener Sitzung gemacht.
Weil das Aufnehmen einer Vorstandssitzung jedoch ohne die konkrete Zustimmung der Teilnehmer illegal sei, müsse erst der Jägerverband seine Zustimmung erteilen, bevor die Aufnahme vor Gericht vorgespielt werden dürfe, erklärte Angerer.