„Nadina“: Eltern einigen sich mit TILAK

Bei dem Prozess im Fall Nadina hat es am Dienstag eine Einigung gegeben. Die TILAK hat dem Grunde nach für behandlungskausale Schäden eine Haftung außer Streit gestellt. Das Mädchen war Anfang 2008 nach einer Leistenoperation kurz nach der Geburt schwerst behindert aufgewacht.

Daraufhin kämpften die Eltern gegen die TILAK um Schadenersatz. Seit einer Leistenbruch-Operation kurz nach der Geburt ist Nadina schwerst behindert. Das mittlerweile sechsjährige Mädchen kann nicht sprechen, nicht gehen oder selbständig essen. Die TILAK zahlte als erste Soforthilfe 70.000 Euro an Schadenersatz an die Eltern aus, wies aber jedes schuldhafte Verhalten ihrer Ärzte zurück.

Ein von der Arbeiterkammer beauftragtes Gutachten zeigte ein anderes Bild. Vor zwei Jahren begann der Prozess, in dem die Eltern 400.000 Euro Schadenersatz fordern.

Zwischenurteil im Zivilprozess

Dienstagvormittag gab es im Rahmen des Zivilprozesses eine Einigung. Nadines Eltern und die Vertreterin der TILAK einigten sich, dass auf Basis der bisher eingeholten Beweise das Urteil gefällt werden kann. Richterin Barbara Linder fällt nun ein erstes Zwischenurteil, das im Zivilverfahren schriftlich an die Parteien ergeht. Im Falle des Zuspruchs des Schadenersatzes soll laut Linder schließlich ein weiteres Gutachten eingeholt werden, um die Höhe der zu zahlenden Summe zu bestimmen.

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