Strasser darf nicht zu Patienten

Der vom Vorwurf des Betrugs freigesprochene Urologe Hannes Strasser sollte nach der Aufhebung seiner Suspendierung wieder auf der Klinik Patienten behandeln. Dazu fordert ihn die Medizin-Uni auf. Trotzdem darf er nicht. Die Tilak sagt nein.

Nach dem Prozess rund um die umstrittene Zelltherapie gegen Harninkontinenz wird der Fall immer skurriler. Der damals angeklagte Urologie-Professor Hannes Strasser wurde im August vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Im September wurde seine Suspendierung aufgehoben. Jetzt wurde er von der Medizin-Uni schriftlich aufgefordert wieder zu arbeiten, die Tilak lässt ihn aber nicht.

Strasser: „Will wieder als Arzt arbeiten“

Strasser wünsche sich nichts mehr als wieder seine Arbeit zu tun, für die er ja auch bezahlt werde, sagte er im Gespräch mit dem ORF Tirol. "Mein Arbeitstag schaut im Moment so aus, dass ich mich auf die Vorlesung für die Studenten vorbereite, worauf ich mich sehr freue. Aber es ist klar, dass ich mich wieder auf der Universitätsklinik für Urologie um meine Patienten kümmern möchte.

Andreas Steiner

Tilak

Tilak-Vorstand Andreas Steiner

Tilak: „Haben kein Vertrauen mehr“

Obwohl Strassers Arbeitgeber, die Medizin-Uni, ihn auch aufgefordert hat, Patienten zu behandeln, will Tilak-Vorstand Andreas Steiner davon weiter nichts wissen: „Es mag wohl so sein, dass es verschiedene Rechtsgrundlagen gibt, die nicht optimal aufeinander abgestimmt sind. Aber die Tilak ist als Rechtsträger allein verantwortlich für die Krankenversorgung. Und wir können nicht verantworten, dass Prof. Strasser wieder Patienten behandelt, weil wir kein Vertrauen mehr haben.“

Auch Medizin Uni nicht erfreut

Die Tilak ist mit dem mangelnden Vertrauen offenbar nicht alleine. Der Rektor der Medizin-Uni, Herbert Lochs, war zwar nicht erreichbar. Die Presseabteilung teilt in einer Aussendung mit: Strasser habe zwar das Recht wieder zu arbeiten, das Vertrauen in ihn sei aber nachhaltig gestört.

„Argumentation ist nicht zulässig“

Für Hannes Strasser ist die Argumention des Vertrauensverlustes nicht zulässig: „Man hat das auch am Beispiel des Generalstabchefs Entacher gesehen, der ja vom Minister wegen Vertrauensverlustes abgesetzt wurde. Diese Absetzung wurde wieder aufgehoben. Ein behaupteter Vertrauensverlust ist also keine wie immer geartete rechtliche Grundlage für irgendwelche Maßnahmen.“

Strassers Zukunft steht in den Sternen

Auf telefonische Nachfrage in der Presseabteilung der Medizin-Uni, ob Strasser die Vorlesung, die er jetzt vorbereitet, dann auch halten werde, heißt es: „Da werden wir dann mal gucken.“ Die berufliche Zukunft des einst angesehenen Klinikarztes bleibt also weiter offen.