Zehn Jahre Haft nach Messerattacke in Absam

Im Prozess nach einer Messerattacke auf zwei Schüler vor einer Berufsschule in Absam ist am Freitag der 19-jährige Angeklagte wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Ihm wurden zehn Jahre Freiheitsstrafe auferlegt.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte soll im September zunächst einem Mitschüler mit einem Messer in den Hals und dann einem einschreitenden Schüler ins Gesicht und in die Brust gestochen haben - mehr dazu in Entsetzen nach Messerstecherei in Absam.

Polizei ermittelt nach Bluttat

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Fassungslosigkeit vor der Berufsschule in Absam kurz nach der Tat.

Beim ersten Opfer entschieden die Geschworenen nach mehrstündiger Beratung mit sechs zu zwei Stimmen, dass der Angeklagte des versuchten Mordes schuldig sei. Beim zweiten Opfer urteilten die Laienrichter jedoch einstimmig auf schwere Körperverletzung. Der 19-Jährige muss an die beiden Opfer zudem 6.000 bzw. 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Unbescholtenheit als Milderungsgrund

Mildernd war laut dem Richter die Unbescholtenheit des Mannes und dass der Mord beim Versuch geblieben war. Das höchstmögliche Strafmaß hätte aufgrund des Alters des Angeklagten 15 Jahre betragen.

„Ich wollte niemanden umbringen“, hatte der 19-Jährige gleich zu Beginn des zweitägigen Prozesses sowie ganz am Ende vor dem Geschworenengericht beteuert. Vor der letzten Unterrichtsstunde sei es zu einem Streit mit mehreren Mitschülern gekommen, weil ihm jemand einen Klaps auf den Hinterkopf verpasst habe, sagte der Angeklagte. Er sei davon ausgegangen, dass dies der 16-Jährige gewesen sei, den er nach Schulschluss attackierte. „Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen, ich wollte ihm wehtun. Über die Folgen habe ich nicht nachgedacht“, erläuterte der Beschuldigte. Wie sich später herausstellen sollte, war der 16-Jährige an dem Streit jedoch überhaupt nicht beteiligt.

Als dann der zweite 16-Jährige kurz nach der Attacke einschritt und ihn überwältigen wollte, habe er mit dem Messer, das er immer noch in der Hand hatte, ausgeschlagen und dabei den Burschen getroffen. „Ich wollte ihn aber nicht verletzen“, meinte der 19-Jährige. Das Messer, ein 20 Zentimeter langes Klappmesser, habe er zur Selbstverteidigung bei sich gehabt.

Gutachterin: „Narzisstische Störung“

Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 19-Jährigen in einem Gutachten eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung“. Sie kam zu dem Schluss, dass er zum Tatzeitpunkt aber dennoch zurechnungsfähig war. Verteidiger Mathias Kapferer verwies in seinem Schlussplädoyer immer wieder auf diese psychische Erkrankung. „Mein Mandant ist massiv psychisch beeinträchtigt, ihm fehlt jegliches Sensorium für soziale Realitäten“, meinte Kapferer. Ein gesunder Mensch hätte den Streit, der der Attacke vorausgegangen war, einfach beendet und wäre dann nach Hause gegangen. „Mein Mandant kann das aber nicht“, so der Verteidiger.

Staatsanwalt Florian Oberhofer zeigte sich in seinem Schlussplädoyer hingegen davon überzeugt, dass bei dem Angeklagten zumindest ein bedingter Tötungsvorsatz vorlag. „Jedes Kind weiß, dass man durch einen Stich in den Hals sterben kann“, sagte der Staatsanwalt. Die Verantwortung des 19-Jährigen, dass er seinem ersten Opfer „nur“ ins Auge stechen bzw. ihn verletzen wollte, sei „Blödsinn“, erklärte Oberhofer. „Wenn er ihn nur verletzen wollte, warum hat er dann nicht in einen Arm oder in den Rücken gestochen. Das ist alles nicht plausibel“, meinte der Staatsanwalt zu den Aussagen des Beschuldigten.

Angeklagter entschuldigte sich

Der Angeklagte hatte sich in seinem Schlusswort vor Gericht bei den Opfern und deren Familien entschuldigt. „Ich wollte mich am Mittwoch (am ersten Prozesstag, Anm.) schon entschuldigen. Ich habe mich dann aber so dafür geschämt, was ich getan habe, dass ich mich nicht entschuldigen konnte“, meinte der 19-Jährige. Die beiden Opfer hatten am Mittwoch als Zeugen vor Gericht ausgesagt.