AK klagt gegen Kassenzusammenlegung

Die Arbeiterkammer Tirol hat gegen die Zusammenlegung der Krankenkassen eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, das teilte sie am Donnerstag mit. Auf 200 Seiten fasste sie ihre Bedenken zusammen.

Der Individualantrag richtet sich laut Arbeiterkammer gegen alle Regelungen, in denen Rechte von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern beschnitten werden sollen. Durch die Zusammenlegung von mehreren Sozialversicherungen entsteht eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Leitungsgremien werden nach anderen Prioritäten besetzt.

AK-Kritik: Dienstnehmer verlieren an Einfluss

Laut Tiroler Arbeiterkammer ist die Zusammenlegung der Krankenkassen verfassungswidrig, weil sie gegen das Regionalitätsprinzip der Selbstverwaltung verstößt. Kritisiert wird weiters die neue Besetzung des Verwaltungsrates, weil dort die Dienstnehmerinnen und -nehmer massiv Einfluss verlieren. Auch der Entzug der Entsenderechte der Tiroler Arbeiterkammer in den Verwaltungsrat der ÖGK wird bekämpft. Dieser wird verkleinert, auch dagegen wehrt sich die Arbeiterkammer, weil dadurch kleinere Fraktionen in der Arbeiterkammer weniger vertreten sein werden. Und schließlich richtet sich der Antrag gegen die stärker gewordene Vertretung von Dienstgebern in der Konferenz des Dachverbandes. Diese widerspricht laut AK dem Gleichheitssatz.

Zangerl befürchtet Verschlechterungen

„Die neun Gebietskrankenkassen sind nicht Eigentum des Staates oder gar der Regierung, sondern sind selbstverwaltete Einrichtungen, die den 8,7 Millionen Versicherten gehören, weil sie zum größten Teil aus Arbeitnehmer-Beiträgen gespeist werden. Somit ist diese Zentralisierung die größte Enteignung gegenüber der Arbeitnehmerschaft“, sagte Arbeiterkammer-Präsident Erwin Zangerl in einer Aussendung. Er befürchtet eine Verschlechterung des Gesundheitssystems durch die Reform.

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