Neue Mindestsicherung bringt Kürzungen

In Tirol haben Ende Jänner 8.574 Menschen Mindestsicherung bezogen. Für Kinder und Zuwanderer, die schlecht Deutsch sprechen, sieht das Rahmengesetz der Bundesregierung zur Neuregelung der Mindestsicherung massive Kürzungen vor.

Der Großteil bezieht die Mindestsicherung nicht zur Gänze sondern als Zuzahlung, etwa wenn Einkommen oder andere Einkünfte nicht zum Leben gereicht haben. Ein Drittel aller Bezieher sind Kinder und Jugendliche.

Die Mindestsicherung variiert in Tirol in der Höhe, je nachdem ob man alleine, zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft wohnt oder etwa alleinerziehend ist. Bei Kindern gibt es eine Staffelung nach Alter. Zwei Drittel der Mindestsicherung werden an die Bezieher direkt ausbezahlt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Je nach Wohnsituation sind das zwischen 332,05 und 664,10 Euro. Für Minderjährige gibt es weniger. Der Rest der Mindestsicherung dient zur Sicherung des Wohnbedarfs und ergeht als Mietzuschuss meist direkt an den Vermieter.

Antragsformular für Mindestsicherung

ORF/Hammer

Künftig weniger Geld für alle Bezieher

Mit dem neuen Sozialhilfegesetz wird das Geld, das im Rahmen der Mindestsicherung für den Lebensunterhalt ausbezahlt wird, für alle Bezieher gekürzt, kritisiert Maria Petersen vom Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot in Tirol.

Bisher sei das Ziel der Mindestsicherung die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung gewesen. Mittlerweile sei klar, dass es um Integrationspolitik, um Fremdenpolizei und um die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts gehe. Diese Ziele könnten über die Sozialhilfe nicht erreicht werden, so Petersen.

Neuregelung bringt Einschnitte

Die monatliche Sozialhilfe wird nach dem neuen Gesetzesvorschlag in der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährt, das sind 885,47 Euro für 2019. Für Paare sind es zweimal 70 Prozent des Richtsatzes, das sind 1.239,66 Euro für 2019. Für Familien mit mehreren Kindern bringt die Neuregelung Einschnitte durch eine Staffelung pro Kind.

Für das erste Kind ist eine Sozialhilfesatz von 25 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes vorgesehen (216 Euro für 2018), für das zweite Kind 15 Prozent (130 Euro), und ab dem dritten Kind gibt es fünf Prozent (43 Euro). Für Menschen mit Behinderung ist ein Bonus von 18 Prozent (155 Euro) vorgesehen. Im Vergleich zu den bisherigen Plänen handelt es sich nun um eine Muss-Bestimmung für die Länder - mehr dazu in Regierung nickt Modell mit Änderungen ab (news.ORF.at).

“Armut wird gesteigert und nicht bekämpft“

Für Kinder und Zuwanderer, die schlecht Deutsch sprechen, sieht das Rahmengesetz der Bundesregierung massive Kürzungen vor. Für Menschen mit Behinderung und für Alleinerziehende sind Zuschläge vorgesehen, die aber durch die Kürzungen wieder aufgehoben würden, kritisiert Petersen. Aus Sicht des Bündnisses würden viel Menschen in eine existenzielle Notlagen getrieben, Armut werde gesteigert und nicht bekämpft.

Die Bundesregierung argumentiert, dass das neue Gesetz eine gerechtere Regelung bringe und die Zuwanderung in das Sozialsystem stoppen würde. Aus Sicht der 300 Tiroler Hilfsorganisationen und -einrichtungen, die im Bündnis gegen Armut zusammengeschlossen sind, fördert das neue Gesetz Armut.

Pressekonferenz nach Ministerrat zu Mndestsicherung

APA/Georg Hochmuth

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) präsentierten nach dem Ministerrat vor einer Woche die Eckpunkte der neuen Sozialhilfe

ÖVP und FPÖ wollen Parlamentsbeschluss Ende Mai

Nach einem geplanten öffentlichen Hearing im Parlament soll der Entwurf nach den Plänen der Regierung Ende Mai im Nationalrat beschlossen werden. Die Länder haben dann bis Ende des Jahres Zeit für ihre Ausführungsgesetze. Mit 1. Jänner 2020 sollen dann das Grundsatzgesetz des Bundes und die neun Ausführungsgesetze der Länder in Kraft treten. Die genauen Ausführungsbestimmungen sowie konkrete Sanktionen bei Missbrauch oder Arbeitsunwilligkeit müssen die Länder selbst festlegen.

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