Landesregierung beschließt Wohnpaket

Die Tiroler Landesregierung hat bei ihrer Klausur in Innsbruck ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um Wohnen leistbarer zu machen. Dafür wird es massive Eingriffe bei der Raumordnung und dem Grundverkehr geben.

Mit den geplanten Gesetzesänderungen will die Landesregierung nach eigenen Angaben einerseits Spekulation mit Immobilien eindämmen, andererseits Bauland für den geförderten Wohnbau mobilisieren. Insgesamt 39 Punkte umfasst das Wohnpaket. Einer davon ist, dass Neuwidmungen für Bauland auf zehn Jahre befristet werden sollen. Ob danach noch eine Verlängerung möglich ist oder eine Rückwidmung in Freiland erfolgt, werde derzeit noch geprüft, verkündete die Landesregierung am Mittwoch. Damit soll die Hortung von Bauland eingeschränkt werden.

Mindestanteil für geförderten Wohnbau

Gleichzeitig will die Landesregierung die Gemeinden dazu verpflichten, bei Vorbehaltsflächen einen Mindestanteil für den geförderten Wohnbau vorzusehen. Wie hoch dieser Anteil in den einzelnen Gemeinden sein wird, werde vom Bedarf an sozialem Wohnbau, der Struktur der jeweiligen Gemeinde und den lokalen Entwicklungsmöglichkeiten abhängen, so der für Raumordnung zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP).

Regierungsklausur

ORF/Schuschou

Die Landesregierung hat bei ihrer Klausur ein Wohn- und Sozialpaket fixiert

Vorrang für Käufer mit konkretem Wohnbedarf

Um die Spekulation bei Immobilien in Tirol einzudämmen, kündigte Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) ein Interessentenmodell für bebaute und unbebaute Baugrundstücke an. So sollen beim Kauf von Immobilien jene den Vorzug bekommen, die einen konkreten Wohnbedarf haben. Auch die Gemeinden sollen hier Vorrang bekommen. Im landwirtschaftlichen Grundverkehr wird laut Geisler wieder die Pficht zur Selbstbewirtschaftung eingeführt. Ziel sei es die bäuerliche Struktur zu erhalten und Spekulationen mit Agrarflächen zu verhindern.

Abgabe für Freizeitwohnsitze fixiert

Im Rahmen des Wohnpakets kündigte die Tiroler Landesregierung eine Abgabe für Inhaber von Freizeitwohnsitzen an. Das Geld sollen die Gemeinden bekommen. Landesrat Tratter rechnet mit mehreren Millionen Euro für die Gemeinden durch diese Abgabe, die sich nach Wohnfläche und Verkehrswert des Zweitwohnsitzes richten soll. Den Gesetzesentwurf dafür will die Landesregierung dem Landtag heuer im ersten Halbjahr vorlegen. Geprüft werde gleichzeitig die Einführung einer Registrierungspflicht für Vermieter, die ihre Wohnungen auf Plattformen wie AirBnB anbieten.

Ausdehnung für Wohnbauförderung angekündigt

Die für Wohnbau zuständige Landesrätin Beate Palfrader (ÖVP) kündigte gleichzeitig an, dass auch die Wohnbauförderung ausgedehnt werde. So soll die Förderung bei kleinen Wohnanlagen in ländlichen Gemeinden erhöht werden. Ziel sei es, Bauen in ländlichen Regionen günstiger zu machen und damit der Landflucht entgegen zu wirken. Laut Palfrader wird angedacht, den Bezieherkreis bei der Wohnbauförderung überhaupt auszuweiten.

sozialer Wohnbau

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Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) und seine Stellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) betonten bei der Präsentation des Wohnpakets, dass es sich dabei nicht um eine oberflächliche Reform handle, sondern echte Veränderungen bei der Raumordnung und beim Grundverkehr bringe. Es sei deshalb eine Reform, die mit bisherigen Tabus breche. Man werde die entsprechenden Gesetzesentwürfe im Laufe des Jahres ausarbeiten. Dabei braucht es laut Landesregierung große Sorgfalt, damit die neuen Regelungen auch rechtlich halten.

Georg Oberhammer, tirol.ORF.at