Land prüft Urteil zu Doppelstaatsbürgern
Der Verfassungsgerichtshof gab am Dienstag einem Betroffenen Recht, dem der Entzug des österreichischen Passes droht. Der Name des Mannes fand sich auf einer Liste mit vermeintlichen türkischen Doppelstaatsbürger. Die FPÖ hatte die Liste an die Behörden weitergegeben.
Das Höchstgericht hatte festgehalten, dass besagte Liste nicht als taugliches Beweismittel anerkannt wird. Es sei nur eine Vermutung, dass es sich bei der Liste um eine tatsächliche türkische Wählerevidenzliste handle.
APA/Georg Hochmuth
Österreichweite Abstimmung geplant
Auch in Tirol finden sich über 1.800 Austrotürken auf der Liste wieder - mehr dazu in Austrotürken drohen große Verluste. Das Land Tirol prüfe derzeit die Auswirkungen des aktuellen Urteils, hieß es am Dienstag. Aufgrund der angeblichen türkischen „Wählerevidenzlisten“ war in Tirol ein Musterverfahren eingeleitet worden, das aktuell beim Landesverwaltungsgericht anhängig ist. Da die höchstgerichtliche Rechtsprechung alle Bundesländer betreffe, werde es in naher Zukunft eine österreichweite Abstimmung der weiteren Vorgehensweise geben, so das Land.
In rund 50 weiteren Fällen, die nicht mit der besagten Liste in Verbindung stehen und in denen weitere Beweismittel für den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit vorliegen, wurden seitens der Behörde in Tirol Feststellungsverfahren eingeleitet. Sollte in diesen Fällen nachgewiesen werden können, dass die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben wurde, sei damit dem Gesetz nach der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden, hieß es vom Land Tirol.