120 Osttiroler Bauern verlieren lukrativen Auftrag

Die Bio-Linie „Zurück zum Ursprung“, die die den Diskonter Hofer beliefert, kündigt die Verträge mit 120 Osttiroler Bergbauern. Die Richtlinien für die Bio-Linie hätten sich verschärft, heißt es. Die Bauern müssten für Laufställe und täglichen Auslauf der Tiere sorgen.

Die Osttiroler Bergbauern haben die Firma „Zurück zum Ursprung“ mit Milch beliefert. Die neuen verschärften Bio-Richtlinien, die seit 1. Oktober besagter Linie gelten, fordern den Bauern aber einiges ab. Die betroffenen Osttiroler können den neuen Richtlinien offenbar nicht gerecht werden.

Laufstall und Auslauf

Bis 2020 müssen in den kleinstrukturierten Landwirtschaften Laufställe für das Vieh vorhanden sein. Weiters müssten sich die Landwirte verpflichten, die Milchkühe jeden Tag ins Freie zu lassen. Das sei für die Osttiroler Bergbauern aber nicht machbar, sagt Klaus Unterweger, Sprecher der Kalser Bauern: „Das ist aufgrund der Betriebsgrößen im Berggebiet einfach nicht umsetzbar. Es ist aus Platzgründen, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit einfach nicht möglich. Und das ist das Bedenkliche.“

Manche Bauern schaffen neue Richtlinie nicht

Es gebe Bauern, die sich die Errichtung eines Laufstalls nicht leisten könnten, so Unterweger, oder die im Ort keinen Platz für einen Laufstall haben. Auch sei es im Winter bei Eiseskälte unmöglich, die Milchkühe nach draußen zu lassen. Seitens der Biomarke „Zurück zum Ursprung“ heißt es, man habe früh genug auf die neuen Richtlinien hingewiesen. Bauern fühlen sich aber zu kurzfristig über die Änderung informiert. Die Osttiroler Bauern haben mittlerweile mit der Tirol Milch einen anderen Abnehmer gefunden. Nur verdienen sie dort erheblich weniger.

365 Tage Auslauf

Die Supermarktkette Hofer teilte mit, dass die betroffenen Bauern bis 2020 den vereinbarten Zuschlag bekommen würden und dadurch vorerst keine finanziellen Einbußen hätten. Ihre Milch würde aber als normale Bio-Milch weiterverwendet. Im übrigen, so Hofer, könnten zwei Drittel der Bauern im Osttiroler Bergbauerngebiet die neue Richtlinie erfüllen.