Haftstrafen nach Überfall auf Trafik

Am Donnerstag sind eine Frau und ein Mann zu 30 Monaten bzw. drei Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Sie überfielen im Juni eine Trafik in Wattens, machten aber keine Beute, weil der Mann von der Trafikantin in die Flucht geschlagen wurde.

Dass ein bewaffneter Überfall eine sehr schwere Tat ist, hat die Richterin in dem Prozess klargestellt. Die beiden Angeklagten, 20 und 23 Jahre alt, waren verlobt, sie kannten sich von Kindheitstagen an.

Das junge Glück war aber von der Drogensucht des 23-Jährigen überschattet. Die beiden hatten laufend Geldnot und kamen irgendwann auf die Idee, dass sie jemanden überfallen könnten. Er bastelte sich eine Sturmhaube und nahm die Schreckschusspistole, die sie ihm zu Weihnachten geschenkt hatte.

Trafik war zufälliges Ziel

Die Trafik in Wattens wählten sie rein zufällig aus. Die 20-Jährige hielt für ihn Kleidung zum Wechseln bereit und vergewisserte sich im Vorfeld, dass die Trafikantin alleine ist. Dann forderte der Mann mit der schwarzen Gesichtsmaske über dem Kopf und vorgehaltener Pistole Geld von der Trafikantin. Die Frau ließ sich damals aber nicht einschüchtern. Sie schlug den Mann, der zwei Mal auf den Boden schoss, in die Flucht - mehr dazu in Überfall auf Trafik in Wattens geklärt.

Angeklagte voll geständig

Die beiden Angeklagten waren im Gerichtssaal voll geständig und haben sich bei der Trafikantin entschuldigt. Die Tat ist beim Versuch eines Überfalls geblieben. Beide sind unbescholten. Der 23-Jährige war laut Gericht aufgrund der konsumierten Drogen zum Tatzeitpunkt nur eingeschränkt zurechnungsfähig, seine damalige Freundin noch keine 21 Jahre alt.

Trotz dieser Milderungsgründe wurden beide nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 23-Jährige zu drei Jahren Haft, die junge Frau als Beitragstäterin zu 30 Monaten Haft, zehn davon unbedingt. Ihr wurde eine Fußfessel in Aussicht gestellt. Die Richterin wollte mit dem Urteil die Schwere der Tat vor Augen führen, die sich nicht lohne. Zudem hätten die Opfer in solchen Situationen das Gefühl, dass ihr letztes Stündlein geschlagen habe, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.