Grenzkontrollen wegen EU-Ministertreffen
Anlässe dafür sind das Treffen der EU-Justiz- und -Innenminister am 11. und 13. Juli in Innsbruck und der informelle EU-Gipfel zum Thema Sicherheit in Salzburg am 20. September.
Verordnung des Innenministers
Die entsprechende Verordnung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach darf zwischen 9. und 13. Juli bzw. zwischen 17. und 21. September an bestimmten Abschnitten die Grenze nur an den Grenzübergängen überschritten werden.
Dies bezieht sich im Fall des Innenministerrats auf die Grenzen von Tirol (mit Ausnahme Osttirols) zu Italien und Deutschland und im Fall des Salzburger Gipfels auf die Grenzen von Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und Osttirol zu Italien bzw. Deutschland. Die Kontrollen gelten auch für die Flughäfen Innsbruck bzw. Salzburg.
ORF
Staus sollen vermieden werden
„Es handelt sich um eine Sicherheitsmaßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“, erläuterte Kickls Sprecher Christoph Pölzl. Dazu sei Österreich während der Ratspräsidentschaft berechtigt. Er betonte weiters, dass das Innenministerium bemüht sei, die Kontrollen „in verhältnismäßiger Art durchzuführen“ und „keine kilometerlangen Staus zu verursachen“.
Auf die Frage, ob es während der österreichischen Ratspräsidentschaft auch noch weitere Grenzkontrollen geben könnte, sagte der Sprecher: „Ausschließen möchte ich’s nicht.“ Es seien allerdings diese zwei Kontrollperioden konkret geplant, andere sind derzeit nicht vorgesehen.