Mordprozess mit vielen offenen Fragen

Im Mordprozess rund um den Tod einer zweifachen Mutter aus Wörgl hat es am ersten Prozesstag vor allem viele Fragen an den angeklagten Schwiegervater gegeben. Er bestritt vor Gericht die Tat und widersprach so dem Staatsanwalt, der von einer absurden Geschichte sprach.

Als lebensfrohe und liebende Mutter stellte Staatsanwalt Florian Oberhofer in seinem Eröffnungsplädoyer die junge Mutter dar. Anzeichen auf einen Suizid hätten die Ermittlungen in keinster Weise ergeben. Sie habe sich im Gegenteil beruflich umorientieren wollen. Ebensowenig hätte es Anzeichen dafür gegeben, dass sie mit einem neuen Freund ein neues Leben hätte beginnen wollen. Auf dem Handy der Toten seien diesbezüglich keine Anrufe oder Nachrichten gefunden worden.

Mordprozess nach Tod der 26-Jährigen aus Wörgl

APA/EXPA/Johann Groder

Richter Josef Geisler hat den Angeklagten intensiv befragt

Belastende Handydaten und SMS

Sehr wohl belastende SMS und Daten fanden sich laut Staatsanwalt beim Angeklagten. Dieser habe anfangs bestritten, seine Schwiegertochter am Tag ihres Verschwindens gesehen oder gar von der Arbeit abgeholt zu haben. Das habe der Mann erst zugegeben, als er im Ermittlungsverfahren mit den ausgewerteten Daten aus Handymasten konfrontiert wurde und ihm auch das Schreiben einiger SMS nachgewiesen werden konnte.

Mordprozess nach Tod der 26-Jährigen aus Wörgl

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Der Angeklagte beteuerte auch vor Gericht seine Unschuld.

Demzufolge hatte der Angeklagte seine Schwiegertochter von der Arbeit abgeholt, war dann mit ihr auf den Hechtsee gefahren, weiter über Niederndorf und Ebbs zurück nach Brixlegg. In dieser Zeit müsse der Angeklagte seine Schwiegertochter umgebracht haben, so der Staatsanwalt. Denn nach 20.00 Uhr besorgte sich der Angeklagte in einer Tankstelle eine Tagesvignette, eine Büroklammer und in einer zweiten Tankstelle eine Prepaid-Karte, die er in sein Handy einlegte. Dort nahm er auch einen Fahrgast in sein Taxi auf. Seine Schwiegertochter war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Wagen.

Mordprozess nach Tod der 26-Jährigen aus Wörgl

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Großes Interesse an Prozess

Angeklagter geht von Selbstmord aus

Bei der Befragung des Angeklagten durch Richter Josef Geisler gab dieser zu, bei den Vernehmungen zwei- bis dreimal gelogen zu haben. Nicht gelogen sei aber, dass er seine Schwiegertochter auf deren Drohung hin quer durchs Unterland führen musste – ansonsten würde sie ihn wegen Vergewaltigung anzeigen. Eine im Raum stehende Vergewaltigung oder sexuelle Übergriffe auf seine Schwiegertochter stellte der Angeklagte in Abrede. Gegen 20.00 Uhr sei sie dann in Brixlegg bei einem Supermarkt ausgestiegen und in Richtung eines schwarzen BMW gegangen.

Weil er während der Fahrt ein Telefonat teilweise mitgehört habe, ging er davon aus, dass seine Schwiegertochter mit einem Partner ein neues Leben habe beginnen wollen. Die Ehe zwischen ihr und seinem Sohn sei nicht mehr die beste gewesen. Seine Schwiegertochter habe vermutet, dass ihr Mann untreu sei und sie verlassen werde. Deshalb glaube er mittlerweile auch, dass sich seine Schwiegertochter das Leben nehmen wollte. Zumal sie auch die Kinder dabei verloren hätte. Weshalb, wollte der Richter wissen. „Weil das bei uns Serben so ist, dass die Kinder beim Vater bleiben.“

Nicht immer wusste Angeklagter Antworten

Auf viele Fragen des Richters wusste der Angeklagte keine Antwort. Beispielsweise, weshalb ihm sowohl sein Sohn als auch seine eigene Frau zutrauten, mit dem Verschwinden der Schwiegertochter etwas zu tun zu haben. Als absurd bezeichnete der Richter die Tatsache, dass der Angeklagte seine Schwiegertochter dabei unterstützt haben will, seinen Sohn zu verlassen. „Weil ich ein Trottel war“, antwortete der Angeklagte. Auch weil er, wie von ihr verlangt, in ihrem Namen SMS versendet hätte.

Diese SMS, mit einer Prepaidkarte an den Sohn und die Mutter versendet, hatten zum Inhalt, dass es ihr gut gehe und sie ein neues Leben beginnen wolle. „Ich bin weg, hab jemand kennengelernt der mich liebt. Such mich nicht“, stand beispielsweise in einer ersten SMS an den Sohn.

Weitere belastende Indizien

Dem Angeklagten konnte ebenfalls nachgewiesen werden, dass er sich im Internet informiert hat, ob man ein ausgeschaltetes I-Phone, wie es auch das Opfer besaß, orten könnte. Auf diese Idee hätte ihn die Mutter seiner Schwiegertochter gebracht, erklärte der Angeklagte.

Weiters gab dieser zu auch eine WhatsApp-Nachricht an den Chef des Taxiunternehmens geschrieben zu haben. Dieser sollte behaupten, dass er an besagtem Tag nicht mit dem Taxi-Bus sondern in einer Limousine unterwegs war. Er habe eben nicht wollen, dass seine Familie erfährt, dass das Opfer getroffen habe, so dessen Rechtfertigung.

Mögliche Schwangerschaft war ebenfalls Thema

Generell sei er von seiner Familie dahingehend unter Druck gesetzt worden, dass er beispielsweise der Vater des jüngeren Kindes seiner Schwiegertochter sei. Das wollte er widerlegen und habe sich im Internet über die Kosten eines Vaterschaftstests erkundigt.

Seitens der Gerichtsmedizin stellte man laut Gutachterin fest, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Todes nicht schwanger war.

Motiv unklar, Todesursache unsicher

Ohne Geständnis wird in diesem Prozess sowohl die Todesursache als auch das Motiv für einen möglichen Mord offen bleiben. Darauf wies auch die Verteidigerin des Angeklagten, Eva Kathrein, die Geschworenen hin. Laut Gutachterin der Gerichtsmedizin konnten an der Leiche weder Knochenbrüche noch schwerere Verletzungen festgestellt werden. Auf Grund des Zustands der Leiche konnte auch nicht sicher festgestellt werden, ob das Opfer erstickt wurde oder ertrunken ist.

Bei einer Spezialuntersuchung der Leiche in Graz wurden in der Leber Kieselalgen festgestellt. Das sei laut eines weiteren Gutachters ein Hinweis darauf, dass das Opfer ertrunken ist. Doch auch dieser Befund sei nicht zu 100 Prozent gesichert.

Weitere Spuren - etwa eine DNA-Spur im Taxi - wurden zwar sichergestellt, konnten aber ebenfalls nicht ausreichend ausgewertet werden.

Zuerst vermisst, dann wurde Leiche entdeckt

Seit 2. Februar 2017 galt die 26-jährige Wörglerin zunächst als vermisst. Erst Anfang April wurden die schlimmsten Befürchtungen Gewissheit. Die Leiche der Frau wurde im Inn gefunden. Der Schwiegervater geriet in Verdacht. Dreimal wurde er verhaftet und zunächst wieder freigelassen, weil die Frau zu diesem Zeitpunkt noch als vermisst, aber nicht als tot galt.

Der Verdacht gegen den Mann erhärtete sich jedoch weiter. Der Schwiegervater soll die Frau am 2. Februar mit seinem Taxibus abgeholt haben. Seitdem hatte die Mutter zweier kleiner Kinder niemand mehr gesehen. Wie der Mann die Frau getötet haben soll, ist immer noch nicht geklärt. Das wird vielleicht erst beim Prozess ans Tageslicht kommen - mehr dazu in Mordanklage nach Tod von zweifacher Mutter.

Todesursache bei Obduktion nicht mehr feststellbar

Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Innsbruck gab in dem Fall eine zweite Obduktion der Leiche in Graz in Auftrag. Bei einer Untersuchung in der Gerichtsmedizin in Innsbruck konnte zuvor keine Todesursache mehr festgestellt werden - mehr dazu in Grazer Obduktion ergibt keine Todesursache.