Drohne zerschellt neben Spaziergängern
Anfang der Woche ging ein Ehepaar in Schwendau im Zillertal spazieren. Plötzlich kam den beiden in der Dunkelheit eine Drohne entgegen, der Pilot war weit und breit nicht in Sicht. Dieser dürfte die Kontrolle über das unbemannte Fluggerät verloren haben.
Keine Spur von Besitzer der Flugkamera
Die rund vier Kilogramm schwere Drohne kam ins Trudeln und stürzte aus circa drei Meter Höhe ab. Die Kunststoffdrohne zerschellte auf dem Boden, die Kamera lief unterdessen weiter. Das unverletzte, aber schockierte Ehepaar wollte auf den Besitzer warten, doch dieser tauchte nicht auf.
Präzedenzfall löste Diskussion aus
Für eine Debatte über Rechte und Pflichten von Drohnenbesitzern hatte zwei Tage vor Weihnachten der Absturz einer Drohne unmittelbar hinter Hirscher während eines Rennens gesorgt. Hirscher schwankte damals zwischen Empörung und Erleichterung darüber, unverletzt geblieben zu sein. Der Flugfilmer Peter Eder bezeichnete den Zwischenfall angesichts der vorgeschriebenen Prüfung für Drohne und Pilot als geradezu „unglaublich“.
ORF
Klare Vorschriften im Gesetz
Laut Luftfahrtgesetz sind Drohnen nach Größe und Gewicht in unterschiedliche Klassen eingeteilt, je nach Gefährdungspotenzial gelten entsprechende Vorschriften für die Inbetriebnahme. Eine Drohne mit einer Kamera an Bord wie im Fall von Schwendau ist auf jeden Fall bewilligungspflichtig - mehr dazu in Bewilligungspflicht für Kameradrohnen (news.ORF.at).
Links:
- Hirscher entgeht „Katastrophe“ (sport.ORF.at; 22.12.2015)
- Hirscher zwischen Wut und Dankbarkeit (sport.ORF.at; 23.12.2015)