Was beim Feuerwerk zu beachten ist
Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien F1 bis F4 eingeteilt - von Knallerbsen bis hin zu Feuerwerksbomben. Im Ortsgebiet - auch in der Landeshauptstadt Innsbruck - ist ausschließlich die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 erlaubt. Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, wie beispielsweise Tischfeuerwerke oder Feuerwerksscherzartikel. Raketen aber auch Knallfrösche etwa, wie sie herkömmlich im Handel erhältlich sind, sind im Orstgebiet verboten.
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Altersbeschränkungen sollten beachtet werden
Was Besitz und Verwendung von Feuerwerkskörpern angeht, gibt es strikte Altersbeschränkungen. Für F1-Artikel muss man mindestens zwölf Jahre alt sein. F2-Feuerwerkskörper dürfen ab einem Alter von 16 Jahren erworben und gehandhabt werden. Für alle übrigen Kategorien ist das Mindestalter 18 Jahre, zudem braucht es eine Bewilligung dafür.
Generelle ortsabhängige Verbote
Generell verboten ist die Verwendung aller Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen sowie Tierheimen. Polizei und Stadt Innsbruck appellieren daran, auf ruhebedürftige Mitbürger und Tiere Rücksicht zu nehmen. Sowohl für Haustiere als auch für Tiere in freier Wildbahn bedeute der erhöhte Lärmpegel zu Silvester, der durch das Abschießen von Raketen entsteht, eine Belastung.