Viele Autofahrer wollen Geld zurückhaben

Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich an der Hallerstraße in Innsbruck eine 60er-Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben. Das führt zu Nachwehen bei der Strafabteilung der Polizei, die mit vielen Anfragen konfrontiert ist.

Bei bereits bezahlten Strafen nach Anonymverfügungen gibt es kein Geld zurück. Aber auch wer sich auf ein Verfahren eingelassen hat, kann nicht aufatmen. Denn jetzt gilt in diesem Bereich nur mehr Tempo 50.

Haller Straße

Hermann Hammer

Kurz vor dem Beginn der Brücke begann der 60-er, jetzt muss man 50 fahren

Die Strecke über die Haller Straße wird auch von vielen Pendlern genutzt und hier wird auch oft geblitzt. Auf einen 70-er folgte bisher stadteinwärts ein 60-er. Nach einem Einspruch gegen eine Tempo-Strafe wurde dieser vom Verfassungsgerichtshof nach einem Verordnungsprüfungsverfahren aufgehoben. Das heißt aber nicht, dass hier jetzt schneller gefahren werden darf oder durfte. Sondern nach der Kundmachung muss sogar langsamer gefahren werden, nämlich wie im Ortsgebiet sonst üblich 50 km/h.

Keine Rückzahlung nach Anonymverfügung

Nachdem das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bekannt wurde, haben sich viele Autolenker bei der Polizei gemeldet, die wissen wollen, ob sie nach einer bereits bezahlten Anonymverfügung in diesem Bereich Geld zurückbekommen. Eine solche Rückzahlung sei aber nicht vorgesehen, heißt es. Wenn nach einer Anzeige keine Zahlung geleistet werde, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet, heißt es darüber hinaus. Da ist der Ausgang wie immer offen. Die Stadt will unterdessen nach der Aufhebung der 60-er Zone an der Hallerstraße auch andere Zonen prüfen.