Über 104.000 Wahlberechtigte in Innsbruck

Bei der Innsbruck-Wahl am 22. April sind über 104.245 Personen wahlberechtigt. Das sind um über 7.000 mehr als bei der letzten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl im Jahr 2012. Auch EU-Bürger dürfen wählen.

Wahlberechtigt sind Personen, die am 23.Jänner 2018 das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben. 104.245 Personen sind damit wahlberechtigt, davon sind 86.364 Personen österreichische Staatsbürger, der Rest sind andere EU-Bürger. Auf das Wahlergebnis könnten Frauen einen größeren Einfluss als Männer haben, denn 54.548 der Wahlberechtigten sind weiblich, 49.967 männlich.

Außenansicht Innsbrucker Rathaus

wikipedia

Mit der Wahl im April werden im Rathaus die Karten neu gemischt

Auch mittels Briefwahl kann gewählt werden. Mit Handy-Signatur kann eine Wahlkarte bis zum Mittwoch den 18. April beantragt werden. Wer damit Probleme hat, kann im Bürgerservice in den RathausGalerien die Signatur aktivieren lassen. Wahlkarten können auch per Post, Fax oder voraussichtlich ab der zweiten April-Woche auch im Wahlkartenbüro im sechsten Stock des Rathauses beantragt werden. Ein mündlicher Antrag für eine Wahlkarte ist bis Freitag den 20. April um 14.00 Uhr möglich, bis dahin müssen auch die mit der Post verschickten Briefwahlkarten eingelangt sein.

Sonderwahlbehörde für Bettlägrige

Mit einer Wahlkarte kann am Wahltag nach einer Gesetzesänderung nur mehr in dem Wahllokal jenes Sprengels gewählt werden, dem der Wähler zugeordnet ist. Wer bettlägrig ist, kann vor einer Sonderwahlbehörde wählen, der Antrag muss aber bis spätestens Freitag dem 20. April um 14.00 Uhr eingelangt sein.

In jedem Wahllokal werden sich zumindest zwei Stimmzettel finden, einer für die Wahl der Liste, ein anderer für die Bürgermeisterwahl. In den Stadtteilen Igls und Vill werden zudem die Stadtteilausschüsse gewählt. In Innsbruck gibt es 153 Wahlsprengel. In welchem Wahllokal die Stimme abzugeben ist, hängt vom Wahlsprengel ab. Alle Wähler erhalten vor der Wahl Post mit der Information, wo sie bei der Wahl ihre Stimme abgeben können.

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