Impuls-Abgeordnete droht weitere Mega-Zahlung

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) müssen die drei Abgeordneten von impuls-tirol Schadenersatzzahlungen an ihre Vorgängerpartei vorwärts Tirol zahlen. Diese hoffen nun auf ein Entgegenkommen des Tiroler Landtags.

Die Abgeordneten Hans Lindenberger, Maria Zwölfer und Josef Schett müssen wie erwartet auch die Parteiförderung 2017 für ihre Vorgängerpartei vorwärts Tirol aus der eigenen Tasche berappen. 670.000 mussten sie bereits für das Jahr 2016 bezahlen. Dazu wurden sie rechtskräftig vom OGH in Wien verurteilt.

„Bei Verpflichtung nicht mitgewirkt“

Nun liegt ein Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) vor. Dieses entschied, dass sie nun auch für das Jahr 2017 insgesamt 740.000 Euro wegen nicht beantragter Parteieinförderung an Vorwärts bezahlen müssen. „Einzig entscheidend ist, dass die Beklagten (Anm. Lindenberger, Zwölfer, Schett) entgegen der in ihrer Zusage vom 14.12.2013 übernommenen Verpflichtung nicht an der Mitwirkung bei der weiteren Antragstellung um Zuerkennung einer Parteienförderung für die klagende Partei (Anm. vorwärts Tirol) mitgewirkt haben. Durch die schuldhafte Verletzung dieser Mitwirkungspflicht haben sie den der klagenden Partei entstandenen Schaden verursacht“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Hintergrund der Causa ist ein jahrelanger politischer Grabenkampf der Abgeordneten, die nun unter impuls-tirol im Landtag sitzen, mit ihrer Ex-Partei vorwärts Tirol - mehr dazu in Klub spaltet sich von vorwärts Tirol ab.

Entschließung des Landtags nicht relevant

Die impuls-tirol-Abgeordneten hatten ihr Vorgehen mit einer Entschließung des Tiroler Landtages begründet. Laut dieser wird das Amt der Tiroler Landesregierung aufgefordert, selbst im Fall einer Antragstellung keine Parteienförderung für die Jahre 2016 und 2017 an vorwärts tirol auszuzahlen. „Den an das Amt der Tiroler Landesregierung gerichteten Beschlüssen des Tiroler Landtages (Entschließungen) kommt daher keine Rechtsbindung zu. Diese stellen vielmehr nur eine Rechtsmeinung eines politischen Gremiums dar“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter - mehr dazu in vorwärts Tirol kann Parteifinanzierung behalten.

Mandatare hoffen auf Gesetzesänderung

Schon im Urteil des OGH hieß es, dass die drei ausgetretenen Mandatare laut Gericht schuldhaft und vorsätzlich die Parteiförderung nicht beantragt hätten, obwohl sie sich dazu vertraglich verpflichtet hätten, hieß es damals in der Urteilsbegründung - mehr dazu in OGH: Impuls muss Parteienförderung zahlen. Vorwärts Tirol sei dadurch ein Schaden entstanden.

Lindenberger, Zwölfer und Schett sprechen von einem finanziellen Ruin und hoffen jetzt beim kommenden Landtag auf eine Gesetzesreparatur, um die Parteiförderung wenigstens für 2017 im Nachhinein abrufen zu können. Bisher gab es im Landtag dafür aber keine Mehrheit - mehr dazu in Wenig Hoffnung für impuls-Abgeordnete. Diese mögliche Gesetzesänderung bezeichnet der Obmann von vorwärts Tirol, Hansjörg Peer, am Dienstag in einer Aussendung als „verfassungswidrige Anlassgesetzgebung“ und „Lex Lindenberger“.

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