Gewerkschaft gewinnt Streit um Ladenöffnung

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) hat der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) Recht gegeben. Demnach ist die Ladenöffnung am 8. Dezember für den Großhandel nicht erlaubt.

Bei der Klage ging es um den Großhandelsmarkt C+C Wedl, dessen Standort in Innsbruck am 8. Dezember 2015 von 10.00 bis 14.00 Uhr geöffnet war. Die Gewerkschaft klagte auf Unterlassung.

Die Ladenöffnung am 8. Dezember, einem Feiertag, sei nur für den Einzelhandel erlaubt, erklärt Otto Leist, Vorsitzender des Regionalausschusses Handel in der GPA-djp Tirol. Der OGH habe nun aber festgestellt, dass daraus nicht abgeleitet werden könne, dass Regelungen für den Einzelhandel automatisch für den Großhandel gelten, erläutert Harald Schweighofer, Geschäftsführer der GPA-djp Tirol.

Großhandel und Privatverkauf

Bei der Firma Wedl können Großkunden mit Dauerkarten für den Weiterverkauf genauso einkaufen wie Nichtunternehmer für den Privatgebrauch, die allerdings beim Eingang ein Ticket lösen müssen. Darauf klagte die Gewerkschaft auf Unterlassung.

Das Unternehmen hielt laut GPA dagegen, dass es aufgrund von Ausnahmebestimmungen Arbeitnehmer für den Kleinverkauf beschäftigen habe dürfen. Das Geschäft sei an diesem Tag auch auf den Kleinhandel ausgerichtet gewesen. Die Bereiche des Großhandels und des Einzelhandels seien aber schwer zu trennen.

OGH verweist auf Arbeitnehmerschutz

Der OGH sah das aber anders. Die Ausnahmen von Arbeitnehmerschutznormen erlaube nur die Beschäftigung im Kleinhandel. Dem Unternehmen wäre es aus Sicht des Höchstgerichts auch zumutbar gewesen, den Großhandel de facto fernzuhalten - etwa, indem es die umsatzabhängigen Rabatte an diesem Tag ausgeschlossen hätte.

ÖGB sieht Urteil zugunsten von Angestellten

Otto Leist zeigt sich über das Urteil zufrieden. "Es kann nicht sein, dass Großhändler, nur weil sie den Einzelhandel (in welchem Ausmaß auch immer) mitabdecken, ihre MitarbeiterInnen am 8.12. im Großhandel beschäftigen dürfen. Das würde die Ausnahme von der Feiertagsruhe zu Lasten der Beschäftigten gegen die Absicht des Gesetzgebers ungebührlich ausweiten. Außerdem würde es dem ‚Mischbetrieb‘ gegenüber all jenen Großhändlern, die geschlossen halten müssen, einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen.“

Die Firma selbst überlegt nun, ob sie in diesem Jahr den Markt am 8. Dezember in Innsbruck nur für Privatkunden öffnet. Das würde das Gesetz erlauben. Noch sei aber keine Entscheidung gefallen, heißt es von Seiten von C+C Wedel.