Freispruch für Durnwalder auch in zweiter Instanz

Das Oberlandesgericht Bozen hat am Dienstag den früheren Südtiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) wegen der Verwendung des sogenannten Sonderfonds freigesprochen. Damit wurde der Freispruch der ersten Instanz bestätigt.

Durnwalder war von der Staatsanwaltschaft Veruntreuung öffentlicher Gelder zur Last gelegt worden. Er beteuerte erneut, „keinen Cent in die eigene Tasche gesteckt“ zu haben. Besonders treffe ihn, dass ihm die Anklage unterstelle, ein System für die Abrechnung des Sonderfonds ersonnen zu haben. Er habe guten Glaubens gehandelt und den Sonderfonds so verwaltet, wie bereits sein Vorgänger Silvius Magnago vor ihm. Jahrelang habe der Rechnungshof bei den jährlichen Kontrollen keine Beanstandungen gemacht.

Er habe mit dem Geld Menschen in Notsituationen geholfen, „das tue ihm auch nicht leid“, erklärte Durnwalder. „Meine Verwaltung war nicht nur eine der Worte, sondern eine mit Herz“.

Freispruch in erster Instanz

Die Anklage, vertreten durch die stellvertretende Generalanwältin Donatella Marchesini, hatte am Montag zweieinhalb Jahre Haft gefordert. In erster Instanz war Durnwalder freigesprochen worden, weil es die Straftat nicht gab bzw. weil die Tat keine strafbare Handlung darstellte. Die Anklage hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Private Aufzeichnungen

Der nach den Ermittlungen des Rechnungshofes vom Landtag abgeschaffte Sonderfonds war bezüglich der Verwendung der Gelder gesetzlich keiner Regelung unterworfen. Es war auch keine Rechnungslegung vorgesehen. Allerdings habe Durnwalder in einem Schulheft minutiös Buch geführt. Diese private Aufzeichnung war im Verfahren die Grundlage der Anklage.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien könnten dagegen Einspruch beim Höchstgericht (Kassation) in Rom einlegen. Dort wird allerdings nicht mehr „in meritum“ (über die Tat, Anm.) entschieden, sondern nur noch über mögliche Verfahrensfehler befunden.

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