Facebook-Posting: Glawischnig gewinnt Prozess

Am Mittwoch ist der Prozess von Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen einen Tiroler wegen übler Nachrede am Landesgericht Innsbruck mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der Tiroler wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt.

Glawischnig hatte eine Privatanklage gegen den Tiroler eingebracht, weil er auf Facebook ein Bild der Politikerin gepostet und ihr dabei Aussagen zu Asylwerbern in den Mund gelegt haben soll, die nicht von ihr stammten. Der Angeklagte muss außerdem eine Entschädigungszahlung an die Grünen-Chefin leisten und das Urteil auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen.

Vergleich im Sommer gescheitert

Ein Vergleich, der bereits im Juli des vergangenen Jahres geschlossen worden war, war gescheitert. Laut dem Vergleich, der im August bereits rechtswirksam geworden war, hätte der Mann einen Entschädigungsbeitrag von 400 Euro zahlen müssen - mehr dazu in Glawischnig klagt Tiroler - Vergleichsangebot. Der Tiroler hatte sich zudem verpflichtet, das Posting zu widerrufen. Außerdem hätte er diesen Widerruf drei Monate lang auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen sollen. Der 57-Jährige hatte sich jedoch nicht an die Vorgaben gehalten, weshalb der Vergleich scheiterte.

Der Angeklagte bekannte sich vor Richterin Martina Kahn schuldig. „Ich habe nicht darüber nachgedacht. Ich dachte nicht, dass das so einen Wirbel macht“, meinte der 57-Jährige. Es sei nie seine Absicht gewesen, Glawischnig zu beleidigen. Dass sich der Tiroler nicht an die Vorgaben des Vergleichs gehalten habe, sei seinen mangelnden EDV-Kenntnissen geschuldet, verteidigte der Anwalt des Angeklagten seinen Mandanten.

Zweifel an aufrichtiger Reumütigkeit

Die Richterin meinte in der Urteilsbegründung schließlich, dass sie zwar an der aufrichtigen Reumütigkeit des Angeklagten zweifle, er aber trotzdem ein Geständnis abgelegt habe, weshalb sie ihm die Hälfte der Strafe bedingt nachsehe. Auch der Entschuldigungsbrief, den der Tiroler bereits vor dem ersten Verhandlungstermin an Glawischnig schrieb, sei keine „ernst gemeinte“ und keine „schöne Entschuldigung“, so die Richterin. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

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