Glawischnig klagt Tiroler - Vergleichsangebot

Der Rechtsstreit der Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen einen Tiroler ist Freitagabend am Landesgericht Innsbruck mit einem Vergleichsangebot zu Ende gegangen. Der Tiroler muss sein Lügen-Zitat drei Monate auf Facebook widerrufen.

Eva Glawischnig hatte eine Privatanklage wegen übler Nachrede eingebracht. Der Mann soll auf Facebook ein Bild der Politikerin gepostet und ihr dabei Aussagen zu Asylwerbern in den Mund gelegt haben, die nicht von ihr stammten - mehr dazu in Glawischnig klagt Tiroler nach Internet-Posting (tirol.ORF.at, 4.7.2016).

Glawischnig falsches Posting

privat

Durch den Inhalt dieses Postings sah sich Glawischnig verleumdet und klagte

“Großzügiges Angebot gestellt“

Glawischnig selbst war zur Verhandlung nicht erschienen. Die Vergleichsverhandlungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Details zu den Ergebnissen wollte der Anwalt der Grünen-Chefin, Mathias Kapferer, nicht nennen. „Es handelt sich aber um ein Angebot, das den sozialen Verhältnissen des Angeklagten entgegen kommt“, sagte Kapferer nach der Verhandlung vor Journalisten. Man habe ein großzügiges Angebot gestellt, fügte er hinzu.

Grünen-Chefin Eva Glawischnig hat bereits in 30 ähnlichen Fällen geklagt. Die insgesamt 4.500 Euro Schadenersatz spendete sie für Sozialprojekte.

Widerruf drei Monate auf Facebook-Seite posten

Der Tiroler habe sich zudem verpflichtet, das Posting zu widerrufen. Außerdem müsse er diesen Widerruf drei Monate lang auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen, so der Anwalt. Der Beschuldigte hatte sich laut Kapferer bereits vor dem Verhandlungstermin schriftlich entschuldigt. Beide Seiten hätten nun noch bis zum 8. August Zeit, diesen vorerst bedingten Vergleich zu widerrufen.

Zirler Liste verfolgt Prozess mit Spannung

Mit Interesse wurde dieser Prozess auch von den Vertretern der Liste Zirl Aktiv beobachtet. Sie fühlte sich im Gemeinderatswahlkampf durch Postings im Internet diskreditiert - mehr dazu in Zirl: Vorwurf der Verhetzung nach Wahl.

In einem Anwaltsbrief wurde den politischen Mitbewerbern vorgeworfen ruf- und kreditschädige, sowie verhetzende Behauptungen aufgestellt zu haben, und man forderte eine Entschuldigung von den anonymen Postern. Seither ist nichts passiert. Nun wollen die Zirler entscheiden, ob sie tatsächlich eine Klage einbringen.