Diskussion um Mietzinsbeihilfe in Innsbruck

Eine Debatte um die Mietzinsbeihilfe gibt es jetzt in Innsbruck. Die Stadtregierung will eine Wartefrist von drei Jahren einführen, erst dann soll sie beantragt werden können. Die Grünen sind strikt dagegen.

Wer wenig verdient und viel Miete zahlen muss, bekommt mit Ausnahme von Biberwier in jeder Tiroler Gemeinde Mietzinsbeihilfe. Fast überall können Mieter allerdings erst nach einer gewissen Zeit um die Beihilfe ansuchen, mit Ausnahme von Innsbruck und Mils bei Hall. Dort gibt es die Sozialleistung praktisch schon ab dem ersten Tag.

Land übernimmt 70 Prozent

Allein im letzten Jahr wurden in Innsbruck über 10.000 Ansuchen gestellt, etwa die Hälfte davon waren Studierende. Drei Viertel aller Fälle von Mietzinsbeihilfe in Tirol fallen in Innsbruck an. Laut Auskunft des Stadtmagistrats betrug der Stadtanteil 2015 rund 5,6 Millionen Euro. Die Kosten für die Beihilfe übernehmen zu 70 Prozent das Land und zu 30 Prozent die jeweilige Gemeinde.

Nun will auch die Landeshauptstadt eine Wartezeit von drei Jahren einführen. Die Mietzinsbeihilfe sei sozial nicht mehr treffsicher und sie unterstütze die Gewinnmaximierung der Vermieter. Die Innsbrucker Grünen lehnen die geplante Frist ebenso vehement ab, sie werden im Stadtsenat am Mittwoch dagegen stimmen. Die grüne Gemeinderätin Uschi Schwarzl sagt, es mag zwar Reformbedarf bei der Mietzinsbeihilfe geben, Alternativvorschläge seien aber nicht einmal diskutiert worden.

ÖH verlangt anderweitige Entlastungen

Von Seiten der Österreichischen Hochschülerschaft heißt es, ein solcher Schritt dürfe nicht nicht ohne entsprechende anderweitige Entlastungen geschehen. Die Mietzinsbeihilfe in ihrer jetzigen Form habe sich über die Jahre zu einer direkten Förderung für Vermieter entwickelt und sei daher dringend reformbedürftig, sagt der ÖH-Vorsitzende Benjamin Walch von der AktionsGemeinschaft.

Die Stadtregierung unter Bürgermeisterin Oppitz-Plörer müsse jetzt beweisen, dass es sich hier nicht um ein Sparpaket auf Kosten der Studierenden handelt. Walch fordert unter anderem eine Übergangslösung, eine langfristige Entlastung des Wohnmarkts durch Schaffung von studentischen Wohnraum, ein günstiges Öffi-Ticket und ein Konzept zur Förderung neu ankommender Studierender. Der Verband sozialistischer StudentInnen bezeichnet die Wartefrist hingegen als Angriff und Schlag ins Gesicht aller Studierenden.

Reformbedarf gesehen

Ins selbe Horn stößt auch die Junge Volkspartei. Zusätzlich fordert sie künftig dieselben Kriterien, wie bei der Wohnbauförderung anzuwenden. Auch die Grünen attestieren Reformbedarf. Sie glauben aber nicht, dass diese Maßnahme den Druck auf den Wohnungsmarkt verringert. Sie fordern unter andere die Beihilfe an eine Mietpreisobergrenze zu binden.

Für Tratter bedauerlicher Schritt

Die Drei-Jahre-Wartefrist soll am Donnerstag dann vom Gemeinderat abgesegnet werden. Auch auf Landesebene sorgt die geplante Frist, die ab September gelten soll, für Verwunderung. Wohnbau-Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) spricht von einem bedauerlichen Schritt, die Stadt sollte die Einführung der Frist nochmals überdenken. Es treffe hier nicht nur Studenten sondern auch ältere alleinstehende Personen sowie auch viele Alleinerzieherinnen.