Freizeitwohnsitze: Noch keine Einigung

Bei Freizeit- und Zweitwohnsitzen auf Bauernhöfen hat es am Dienstag in der Regierungssitzung zwischen ÖVP und Grünen noch keine Einigung gegeben. Die Begutachtung der Gesetzesnovelle lässt auf sich warten.

Der Bauernbund hatte die Möglichkeit von Freizeit- oder Zweitwohnsitzen auf Bauernhöfen gefordert. Die Landwirte wollen als zusätzliches Nebeneinkommen ihre Wohnungen langfristig vermieten, was gesetzlich dann ein Freizeitwohnsitz wäre - mehr dazu in ÖVP überlegt Zweitwohnsitz am Bauernhof. Natürlich ginge das nur in jenen Gemeinden, in denen die acht Prozent an gesetzlich möglichen Freizeitwohnsitzen noch nicht ausgeschöpft sind.

Widerstand auch aus der ÖVP

Ein Passus in einer Gesetzesnovelle sollte das den Bauern möglich machen. Nach heftiger Kritik an dem geplanten Passus auch aus der ÖVP stehen die Koalitionspartner ÖVP und Grüne noch auf der Bremse. Der Tiroler Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf (ÖVP) sowie der Wirtschaftsbundobmann Jürgen Bodenseer (ÖVP) lehnten das Anliegen der Bauernvertreter vehement ab. Aber auch die Grünen sagten im Vorfeld nein dazu. Allerdings könnte der kleine Regierungspartner jetzt doch nachgeben.

Mögliche gesetzliche Auflagen

Die Grünen würden Freizeitwohnsitzen auf Bauernhöfen unter anderem zustimmen, wenn der Freizeitwohnsitz nicht verkauft wird, die vermietete Wohnung maximal 75 Quadratmeter groß ist, die Gemeinde den bäuerlichen Freizeitwohnsitz genehmigt und die weitere Bewirtschaftung des Hofes durch die Bauernfamilie gewährleistet ist.

Die Dauer der Vermietung soll außerdem auf fünf Jahre begrenzt sein, und der Wohnbedarf der bäuerlichen Familie muss Vorrang haben. Außerdem sollen auch die Kontrollen gegen illegale Freizeitwohnsitze verschärft werden. Für Betroffene soll es bei den Kontrollen eine Mitwirkungspflicht geben und die Gemeinde soll im Strafverfahren Parteistellung erhalten. Wird die Bewirtschaftung eines Hofes beendet, erlischt auch der Freizeitwohnsitz.

Diese Punkte seien auch in ihrem Sinne, heißt es aus dem Bauernbund. Gegner sehen darin lediglich Pseudoeinschränkungen. Umsetzen und kontrollieren müssten das schlussendlich wiederum die Gemeinden. Für weitere Diskussionen dürfte demnach gesorgt sein.