HIV-Positiven gekündigt: Land verurteilt

Ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil hat das Landesgericht Innsbruck gefällt. Es hat das Land Tirol - noch nicht rechtskräftig - wegen Diskriminierung eines HIV-positiven Mannes zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt.

Laut dem Rechtskomitee Lambda (RKL) hatte das Land Tirol den Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner HIV-Infektion und seiner Homosexualität entlassen. Gemäß dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz müsse das Land dem Mann über 35.000 Euro sofort sowie überdies lebenslang den Unterschied zwischen seinem jeweils möglichen Einkommen (Pension) und jenem Verdienst (Pension) bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte, sagt der Anwalt des Klägers, RKL-Präsident Helmut Graupner.

Mann wurde zu Vorgesetztem zitiert

Der Mann soll von seinem Ex-Partner gestalkt und bei seinem Arbeitgeber, dem Land Tirol, als HIV-positiv und homosexuell geoutet worden sein. Auch habe der Ex-Partner ein abgeschlossenes Strafverfahren bekanntgemacht. Daraufhin sei der Mann zu seinem Vorgesetzten zitiert worden, wobei diese Dinge Thema gewesen seien, hieß es. Ihm sei nahegelegt worden, sich nach einer anderen Stelle umzusehen. Wenige Tage später löste das Land Tirol laut Lambda das Dienstverhältnis auf.

Bei einem anschließenden Schlichtungsgespräch vor der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Tirol begründete das Land laut Lambda die Auflösung ausschließlich damit, dass der Dienstnehmer bei seiner Einstellung das Strafverfahren nicht angegeben habe. Der Mann sei aber lange vor dem Einstellungsgespräch freigesprochen worden.

Land Tirol sieht sich weiter im Recht

Seitens des Landes Tirol heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die gesetzten Personalmaßnahmen in keinster Weise mit der sexuellen Orientierung bzw. damit in Verbindung stünden, dass der betreffende Mann HIV-positiv ist. Man nehme das vorliegende Urteil durch das Landesgericht Innsbruck zur Kenntnis, bekenne sich jedoch weiterhin zu seiner ursprünglichen Rechtsauffassung, so Landesamtsdirektor Josef Liener: "Nachdem es in einem derartigen Sachverhalt noch keine gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung gibt, hat das Land Tirol fristgerecht Berufung erhoben – wie die Klägerseite auch. Da es sich im fraglichen Fall somit um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Stellungnahme abgeben können.“

Erstmals Schadenersatz für einen HIV-Positiven

„Das Landesgericht Innsbruck hat mit seinem richtungweisenden und gerechten Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben“, sagte Helmut Graupner in einer Aussendung am Mittwoch. Erstmalig in der Geschichte habe somit ein österreichisches Gericht einem HIV-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen.

„Das Urteil wird von beiden Seiten bekämpft“, sagte der Sprecher des Landesgerichts, Andreas Stutter, der APA. Die Klägerseite habe das Urteil beeinsprucht, weil ihr nicht alle Forderungen zugesprochen worden seien. Das Urteil erging laut Lambda am 30. Dezember.

Urteil für die Grünen „starkes Signal“

Der grüne Klubobmann Gebi Mair wies indes darauf hin, dass die Kündigung vor der grünen Regierungsbeteiligung 2013 erfolgt sei. „Wir haben versucht, eine Schlichtung vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu ermöglichen, das ist aber nicht gelungen, und die Fronten waren stark verhärtet“, meinte Mair in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Urteil selbst sei für die Grünen ein starkes Signal, dass Diskriminierung aufgrund des HIV-Status keinen Platz haben dürfe.

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