Prozess um Mord in Mühlbachl hat begonnen

Ein 25-Jähriger muss sich seit Freitag vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Er soll im Dezember letzten Jahres in Mühlbachl (Bezirk Innsbruck-Land) einen 39-jährigen Bekannten vorsätzlich getötet haben.

Der Angeklagte stelle nach wie vor jeden Zusammenhang mit der Tat in Abrede, sagte Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger in ihrem Eröffnungsplädoyer. „Der Täter muss das Opfer jedoch gekannt haben, da es keine Spuren für ein gewaltsames Eindringen in das Haus gibt“, sagte die Staatsanwältin. Außerdem würde eine „WhatsApp“-Konversation zwischen Opfer und Beschuldigten beweisen, dass es ein Treffen der Beiden am Tatabend gab.

Mordprozess Mühlbachl; Angeklagter mit Polizisten

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Der Angeklagte steht seit Freitag vor Gericht

Verteidigung spricht von Ritualmord

Der 25-jährige gebürtige Slowake, der seit 2012 in Österreich lebt, gestehe zwar ein, an jenem Abend im Haus des Opfers gewesen zu sein, er gebe jedoch an, gegen 20.00 Uhr wieder gefahren zu sein, so Unterguggenberger. Zahlreiche Spuren des Angeklagten, darunter Fußabdrücke im Blut des 39-Jährigen, würden den Beschuldigten aber zweifelsohne in Zusammenhang mit der Tat bringen, so die Staatsanwältin.

Die Verteidigung hingegen geht aufgrund der weit über hundert Einstiche von einem Ritualmord aus, den unmöglich ein Täter allein begangen haben kann.

Verwandte fand Opfer blutüberströmt

Der Beschuldigte sitzt seit 18. Dezember in Untersuchungshaft. Er soll ein flüchtiger Bekannter des Erstochenen gewesen sein. Eine nahe Verwandte hatte den 39-Jährigen, der allein in dem Haus wohnte, am 16. Dezember 2014 blutüberströmt im Wohnzimmer liegend gefunden. Die Frau, die einen Schlüssel zu dem Haus besaß, wollte nach dem Rechten sehen, da das Opfer entgegen seinen Gewohnheiten in der Früh nicht erreichbar war. Der Prozess war für drei Tage anberaumt. Weitere Verhandlungen sollen am 16. und 17. Dezember stattfinden. Insgesamt werden zehn Gutachten in dem Verfahren noch zu Wort kommen, ehe die Geschworenen dann über Schuld oder Unschuld zu entscheiden haben.

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