Wurm wegen Dopingverdachts suspendiert

Der Österreichische Ski-Verband hat am Donnerstag die Suspendierung von Langläufer Harald Wurm wegen Verdacht auf Doping mitgeteilt. Wurm spricht von einer Vorverurteilung des ÖSV. Trainer Gerald Heigl hat seine Tätigkeit selbst ruhend gestellt.

„Nach erfolgter Akteneinsicht durch den Verband und dem daraus resultierenden Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass Wurm mit einem Dopingverfahren zu rechnen hat“, hieß es in der ÖSV-Aussendung. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, werde Wurm „vom Verband ausgeschlossen“.

Langlaufsparte in Misskredit

Beim 31-jährigen WM- und Olympiateilnehmer Wurm war am 25. August eine Hausdurchsuchung wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Bundesgesetz durchgeführt worden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, dann wäre dies für die diesbezüglich bereits mehrfach betroffene Langlaufsparte des heimischen Ski-Verbandes eineinhalb Jahre nach dem Dopingfall von Johannes Dürr bei den Winterspielen in Sotschi der nächste schwere Rückschlag.

In den Ermittlungsakten wird laut Skiverband ÖSV auch der Name von Trainer Gerald Heigl genannt. Heigl habe die Vorwürfe gegenüber dem Verband vehement dementiert und durch seinen Anwalt die Einstellung des Verfahrens beantragt. „Um die Mannschaft und den Verband nicht zu belasten, stellt Heigl aus Eigenem seine Trainiertätigkeit bis zur endgültigen Klärung ruhend“, gab der ÖSV weiters bekannt.

Harald Wurm klagt auf Rufschädigung

Harald Wurm bestritt im Gespräch mit der APA - Austria Presse Agentur die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und sprach von einer „Vorverurteilung“ durch den Österreichischen Skiverband (ÖSV). „Auch für mich hat die Unschuldsvermutung zu gelten. Ich weiß noch nichts von einem rechtskräftigen Verfahren gegen mich“, betonte Wurm.

„Mein Name ist prinzipiell verbrannt“, erklärte der 31-jährige Tiroler, der seinen Anwalt bereits mit rechtlichen Schritten gegen den ÖSV wegen Rufschädigung beauftragt hat. Die Hausdurchsuchung am 25. August sei auf einen anonymen Hinweis erfolgt und von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) beantragt worden, erklärte Wurm. „Ich verstehe das überhaupt nicht. Ich habe keinen einzigen positiven Test gehabt“, sagte der WM- und Olympia-Teilnehmer.

Anti-Doping-Agentur und Polizei ermitteln

Ob gegen Wurm ein sportrechtliches Verfahren eingeleitet wird, prüft die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) derzeit. Man werde nach der Beurteilung der polizeilichen Ermittlungsakten „zeitnah“ entscheiden, ob ein Prüfantrag an die zuständige Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) gestellt wird, teilte die NADA auf APA-Anfrage mit. Die Verfahrenseröffnung hänge davon ob, ob durch die Akteneinsicht doping-relevante Tatbestände festgestellt werden, so NADA-Sprecher David Müller.

Über etwaige Sanktionen entscheidet nach der Verfahrensabwicklung die ÖADR. Da von Wurm keine positive Probe vorliegt, ist ein vorläufige Suspendierung nicht unbedingt zu erwarten, aber möglich. Parallel zur NADA ermittelt die Kriminalpolizei gegen Wurm wegen des möglichen Verstoßes gegen das Anti-Doping Bundesgesetz weiter.

Vor Dürr hatten auch schon Olympiasieger Christian Hoffmann und der Skandal um die Langläufer und Biathleten bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin für einen erheblichen Reputationsschaden gesorgt. Gegen Dürr, der wegen EPO-Dopings bis Februar 2016 gesperrt ist, waren bis zum heurigen Sommer strafrechtliche Ermittlungen wegen Dopingbetrugs gelaufen. Das Verfahren gegen den ehemaligen Teamkollegen von Wurm wurde schließlich im Juli diversionell erledigt, weil der vorher unbescholtene Dürr sich geständig gezeigt und Schadensgutmachung geleistet hatte.

ÖSV will sich an Sportlern schadlos zu halten

Der ÖSV betonte am Donnerstag, dass er „im Kampf gegen Doping sogar zusätzliche Tests bei der NADA in Auftrag gegeben“ habe, „was mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist. Die Verbandsführung bedauert, dass trotz der großen Anstrengungen um Doping zu verhindern, vereinzelt Aktive trotzdem zu unerlaubten Mitteln greifen“. Aufgrund des jüngsten Vorfalls um Wurm überlege die Verbandsführung deshalb, „bei künftigen Dopingvergehen von den betroffenen Aktiven Schadenersatz wegen Rufschädigung sowie die Rückerstattung der Ausbildungskosten zu verlangen“.

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