Strafverfahren gegen Bergführer eingestellt

Das Verfahren gegen zwei Bergführer, die in das Lawinenunglück in der Dauphiné mit drei Toten involviert waren, ist eingestellt worden. Wie der Alpenverein mitteilte, sei den beiden kein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.

Zu dem Lawinenunglück kam es Anfang April am Col Emile Pin in den französischen Alpen. Bei einer Tour im Rahmen eines Ausbildungsprojektes wurde eine Gruppe junger Alpinisten von einer Lawine mitgerissen - mehr dazu in Drei Tote bei Alpenvereinstour. Zwei Bergführer, ein Tiroler und ein Steirer, wurden tags darauf einvernommen, seit damals ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung.

Kein fahrlässiges Verhalten vorwerfbar

Das Verfahren gegen die zwei Österreicher wurde jetzt, so der Alpenverein am Donnerstag, eingestellt. Laut französischer Staatsanwaltschaft kann den beiden kein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden.

Wie der Alpenverein weiter mitteilte, befinde sich auch der schwer verletzte Osttiroler auf den Weg der Besserung. Der Tiroler lag nach dem Unglück im Grenobler Krankenhaus im Koma. Bleibende Schäden werde er nicht davontragen und er gehe auch dem Klettern wieder nach.

Projekt wird weitergeführt

Nach Gesprächen mit den Überlebenden und den Eltern der Verunglückten fasste das Präsidium den Entschluss, das Projekt "Junge Alpinisten“ weiterzuführen. Auch jene, die bei der Tragödie dabei waren, wollen weiter an den Touren des Alpenvereins teilnehmen. Teilweise, so der Alpenverein, befinden sich diese in psychologischer Betreuung.

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