Kein Verfahren wegen vergessenem Krippen-Kind
Als die Großmutter den Buben Ende Februar abholen wollte, stand sie vor verschlossenen Türen. Der über der Kinderkrippe wohnende Hausmeister kam der Feuerwehr zuvor und öffnete die Türe - mehr dazu in Schlafendes Kind in Kinderkrippe vergessen .
„Kein Schaden eingetreten“
Die Staatsanwaltschaft hat nun festgestellt, dass der Vorfall keine strafrechtliche Relevanz habe. Denn es habe sich nicht um eine vorsätzliche, gröbliche Vernachlässigung eines Kindes gehandelt, die zu einer Gesundheits- oder beträchtlichen Entwicklungsstörung geführt habe. Weiter heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft, dass das Kind nicht vorsätzlich vergessen worden war.