Kammerlander muss nicht ins Gefängnis

Der Südtiroler Extrembergsteiger Hans Kammerlander hat nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein 21-jähriger Südtiroler getötet und der Alpinist schwer verletzt worden war, einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt. Er kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon.

Zwei Jahre Haft auf Bewährung und ein Jahr Führerscheinentzug fasste der bekannte Südtiroler Alpinist aus. Kammerlander musste sich wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheit am Steuer vor Gericht verantworten. Nun sei bereits in der Vorverhandlung unter Richter Emilio Schönsberg der gerichtliche Vergleich abgeschlossen worden. Weil Kammerlander nicht vorbestraft ist, sei die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden, hieß es.

Einwandfreier Leumund als Milderungsgrund

Der Unfall hatte sich am 26. November 2013 auf der sogenannten „Uttenheimer Länge“ zwischen Uttenheim und Mühlen in Taufers im Südtiroler Pustertal ereignet. Der 56-Jährige soll mit 1,48 Promille Alkohol im Blut mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten und drei Autos gestreift haben, bevor er mit dem Wagen des Opfers kollidierte - mehr dazu in Kammerlander durch Gutachten belastet. Vier weitere am Unfall beteiligte Personen wurden leicht verletzt - mehr dazu in Kammerlander bei Unfall schwer verletzt.