Felbertauern: Tarif-Kompromiss gegen EU-Klage

Am Felbertauern wird es weiterhin die Freifahrt für Osttiroler Pkw geben. Das hat der Aufsichtsrat der Felbertauernstrassen AG beschlossen. Die Tarife für heimische Lkw und Busse werden wie erwartet mit Wirksamkeit vom 24. November erhöht.

Die Änderung der Tarife war notwendig geworden, nachdem die EU gegen die Republik Österreich wegen der unterschiedlichen Mauttarife auf der Felbertauernstraße ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Unter diesem Druck war eine Alternativlösung entwickelt worden - mehr dazu in Höhere Maut für Lkw am Felbertauern wahrscheinlich.

Land nimmt Klage beim EuGH in Kauf

Die neuen Mauttarife gelten ab dem 24. November, erklärte Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), auch Aufsichtsratsvorsitzender der Felbertauernstraßen AG. „Private Pkw sind von der Erhöhung nicht betroffen“, meinte Platter Bezug nehmend auf einen Beschluss des Aufsichtsrates der Felbertauernstraßen AG. Bei den Lkw und Bussen sei man einer Forderung der EU-Kommission nachgekommen und habe damit eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abgewendet. Die derzeitige Freifahrt für Osttiroler Pkw müsse hingegen verteidigt werden, so Platter: „Dabei lassen wir es auch auf eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ankommen.“

Der nunmehrige Beschluss bedeute eine Systemumstellung, sagte Felbertauernstraßen AG-Vorstandsdirektor Karl Poppeller. Das neue Tarifmodell unterscheide nicht mehr nach der Herkunft, sonder einzig und allein nach der Häufigkeit der Fahrten. Durch ein Rabattsystem soll die Erhöhung für heimische Wirtschaftsunternehmen abgefedert werden, ergänzte Platter.

Rabattkarten für heimische Vielfahrer

Klein-Lkw, Lkw und Busse würden Rabattkarten erhalten, die in drei Werteinheiten - 15, 25 und 35 Prozent Rabatt - gestaffelt seien. Vielfahrer, also heimische Wirtschaftsbetriebe, würden demnach deutlich weniger zahlen. Dieser Regelung habe auch die Wirtschaftskammer grundsätzlich zugestimmt, erklärte der Landeshauptmann. Platter erneuerte zudem seine Zusage über ein Förderprogramm für die Osttiroler Wirtschaft in der Höhe von 500.000 Euro, das die Mehrbelastungen durch das neue Mautmodell abfedern solle.

Die EU-Kommission hatte in dieser Angelegenheit Ende September ein zweites Mahnschreiben an die Republik gerichtet - mehr dazu in Felbertauern: EU-Kommission mahnt erneut. Sollte Österreich binnen zwei Monaten nicht zufriedenstellend antworten, könne die EU-Behörde vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, hatte es geheißen. Die Kommission erklärte, sie habe Österreich aufgefordert, die „Ungleichbehandlung“ im Mautschema beim Felbertauern-Übergang zu beseitigen.

Maut darf EU-Mitglieder nicht benachteiligen

Das derzeitige Mautregime gestatte verschiedene Mauttarife, abhängig vom Ort der Anmeldung des Fahrzeugs. „Die Kommission hält die Höhe der Differenzierung für unverhältnismäßig hoch im Fall von privaten Autos, und ist der Ansicht, dass die Differenzierung im Fall von kommerziellen Fahrzeugen zusätzlich den Wettbewerb verzerrt zwischen den Betreibern“, hatte die Kommission erklärt. Österreich müsse die Mautregelung in Einklang mit dem im EU-Vertrag verankerten Grundsatz der Nicht-Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft und mit der „Eurovignette“-Richtlinie der EU bringen.