Neustifter Agrarier ignorierten Frist

Um Mitternacht hat die gesetzliche Frist für 250 Agrargemeinschaften geendet, alle Unterlagen an die Gemeinden zu übergeben. Mit Ausnahme von Neustift im Stubaital wurden beim Land keine widerspenstigen Fälle gemeldet.

Die Agrarier hatten seit Inkrafttreten des neuen Agrargesetzes dazu vier Wochen Zeit - mehr dazu in Frist für Agrargemeinschaften endet. In Neustift wird aber nach wie vor um die Millionenersparnisse der Agrargmeinschaft gestritten. Am Mittwoch kam es deswegen sogar zu einer Krisensitzung in der Abteilung des Landes.

Vermögende Agrargemeinschaft

Mit 1. Juli wurde in den betroffenen 140 Orten ein neuer Substanzverwalter bestellt. Er soll über jenes Vermögen der Agrargemeinschaften verfügen, das über die Nutzungsrechte der Bauern hinausgeht. Meist ist das der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Sie verwalten die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Holz- und Grundverkäufe aber auch die Ersparnisse. Die Agrargemeinschaft Neustift hat mit zwei Millionen Euro viel Geld auf der hohen Kante liegen.

Obmann Gerd Pfurtscheller sieht keine Notwendigkeit, Unterlagen an den Bürgermeister zu übergeben. Die Agrargemeinschaft war seit Herbst 2011 unter Sachwalterschaft, die wiederum mit dem neuen Gesetz erloschen ist. Er sei nicht verfügungsberechtigt und damit könne er nichts übergeben, so Pfurtscheller. Zudem sei die Agrargemeinschaft nur in Teilen aus ehemaligem Gemeindebesitz entstanden. In Neustift geht es immerhin um rund 4.600 Hektar Grund und Boden der Agrargemeinschaft.

Bürgermeister kritisiert Agrar-Obmann

Für den Neustifter Bürgermeister Peter Schönherr sind die Argumente des Agrar-Obmannes „reiner Blödsinn“. Der Sachwalter sei nur für bestimmte Aufgaben etwa die Erstellung der Jahresabschlüsse zuständig gewesen. Diese Unterlagen habe er bereits. Alle anderen rund 60 Ordner seien in Händen des Obmannes, so Schönherr.

Wie es weitergeht, muss nun die Agrarabteilung des Landes entscheiden. Weigert sich eine Agrargemeinschaft gänzlich, die Unterlagen bereit zu stellen, dann wird ein Strafverfahren eingeleitet und die Bezirkshauptmannschaft mit der Vollstreckung beauftragt.