Erfolgreicher Einspruch gegen IG-L-Strafe

Ein Autofahrer, der im Bereich des sogenannten Luft-Hunderters westlich von Innsbruck wegen zu hoher Geschwindigkeit bestraft wurde, hat erfolgreich gegen diese Strafe berufen. Der Unabhängige Verwaltungssenat UVS hat ihm aufgrund von Formalfehlern Recht gegeben.

Ein 16-jähriger Jugendlicher - er hat noch keinen Führerschein - war am 21. Dezember 2012 kurz vor Mitternacht auf der Autobahn zwischen Völs und Kematen viel zu schnell unterwegs. Auf dem Beifahrersitz des Autos saß seine Mutter. Laut Messung der Polizei ist der Jugendliche mit 158 km/h statt der erlaubten 100 km/h laut IG-Luft gefahren. Der Jugendliche blieb auch nicht stehen, als die Polizei ihn daraufhin anhalten wollte.

Überkopf-Anzeiger nicht an richtiger Stelle

Bestraft werden kann der 16-Jährige, weil er schneller als die in der Nacht auf diesem Abschnitt erlaubten 110 km/h unterwegs war, nicht aber wegen der Bestimmungen rund um das Luft-Sanierungsgebiet laut IG-L, sprich Tempolimit 100. Warum die Bestrafung auf Basis des sogenannten Lufthunderters nicht zulässig war, erklärt der Unabhängige Verwaltungssenat in seiner Begründung sehr detailliert. Demnach stimmt die Gebietsbeschreibung der Verordnung zu IG-Luft nicht exakt mit den Standorten von vier Überkopf-Wegweiser (VBA) überein, die den Lufthunderter anzeigen. Die größten Abweichungen betragen einmal neun Meter und einmal sechs Meter.

Neue Verordnung bereits verabschiedet

Aus dem Büro der grünen Verkehrslandesrätin Ingrid Felipe hieß es am Freitag, die Verordnung mit falschen Kilometer-Angaben sei im November repariert und bereits neu verabschiedet worden. Das Land prüfe einen Einspruch gegen den Spruch des UVS.

Pikantes Detail am Rande: Der 16-Jährige, der zu schnell gefahren ist und sich von der Polizei nicht hat anhalten lassen, hatte, wie es im UVS-Spruch heißt, „zum Tatzeitpunkt bereits neun rechtskräftige Strafvormerkungen wegen der Begehung von Verkehrsdelikten“

Anfang Herbst musste das Land bereits ausgestellte Strafen an Autofahrer zurückzahlen, weil der „Luft-100er“ zehn Monate lang falsch geschaltet war - mehr dazu in „Luft-100er“: Temposünder erhalten Geld zurück.