Mordfall Föger beschäftigt wieder Gericht

Nach 23 Jahren wurde in der Causa um den Mord an Angelika Föger in Grän am Dienstag vor einem Zivilgericht in Innsbruck verhandelt. Eine Familie will sich nicht länger von den Angehörigen des Opfers beschuldigen lassen, etwas mit dem Mordfall zu tun zu haben.

Die zweifache Mutter ist 1990 an ihrem Arbeitsplatz in Grän, nach mehreren Messerstichen, gestorben. Bis heute hegen ihre Angehörigen massive Zweifel, dass nach dem Verbrechen der wahre Täter verurteilt wurde. Der Fall verfolgt aber auch jene Familie, in deren Anwesen das Verbrechen damals passiert ist. Sie hat nun eine Klage gegen den Witwer von Angelika Föger eingebracht, weil sie genug von den Verdächtigungen hat.

Fall galt schnell als geklärt

Die Frau starb damals nach mehreren Messerstichen in Grän an ihrem Arbeitsplatz. Wenig später galt der Fall als geklärt. Ein Lehrling, wurde nach mehreren für die Angehörigen sehr belastenden Anläufen verurteilt. Für das - wie es damals hieß - sexuell motivierte Verbrechen.

Tatort in Grän, Mordfall Föger

ORF

Der Tatort

Angehörige hegen Zweifel

Die Angehörigen des Opfers wandten sich dann an die Medien. Sie meinen, es sei nicht richtig ermittelt worden. In der Hand des Opfers seien helle Haare gefunden worden. Laut dem Witwer stammen diese weder vom Opfer noch vom Täter. Anfang des vergangenen Jahres gab es dann eine Anzeige gegen Vertreter der Justiz und der Gerichtsmedizin - mehr dazu in Anzeige 22 Jahre nach Mordfall. Um jede Befangenheit auszuschließen wurde in Wels in Oberösterreich geprüft. Dort wurden die Ermittlungen vier Monate später wieder eingestellt, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Kläger fühlen sich verfolgt

Am Dienstag sollte ein Zivilgericht entscheiden. Der Hintergrund sind etwa Artikel auf der Homepage von Walter Föger. Der Anwalt der Kläger, Christian Pichler, sagt, seinen Mandaten reiche es. „Die Familie, in deren Anwesen der Mord vor 23 Jahren passiert ist, wird seit Jahren von den Angehörigen des Opfers verfolgt, weil sie unterstellen, dass die Familie den Mord begangen oder zumindest als Mittäter ganz erheblich dazu beigetragen hat.“

Witwer: Kein Vergleich

Der Beklagte, Witwer Walter Föger, lehnt am Dienstag Vergleichsverhandlungen ab. „Ich bin ja nicht am Viehmarkt. Meine Frau ist ermordet worden. Das bin ich meinen Kindern und meiner Frau schuldig. Da gibt es keinen Vergleich. Ich hoffe, dass es zu einer Klage kommt, dass ich meine Beweise vorlegen darf“, sagt er.

Die beiden Parteien sitzen dann gerade 15 Minuten vor dem Richter. Sie kommen - für die Öffentlichkeit kaum hörbar - zu Wort. Die erschienen Zeugen werden nicht befragt.

Beim Gespräch geht es vor allem um den Akteninhalt, die Kosten und Beweisanträge. Dann wird die Verhandlung geschlossen. Die Entscheidung wird schriftlich ergehen.