Geldstrafe für Adler-Schützen

Am Innsbrucker Landesgericht ist am Dienstag jener Schütze nicht rechtskräftig verurteilt worden, der im Juni 2012 im hinteren Ötztal einen jungen Steinadler abgeschossen hat. Er wurde wegen zweier Vergehen schuldig gesprochen und muss eine Geldstrafe zahlen.

Mitte Juni 2012 beobachtete eine bayerische Wandergruppe im hinteren Ötztal, wie ein junger Steinadler nach einem Schuss tot von einem Felsvorsprung fiel. Mit diesem Abschuss wurden auch gleich 20 Prozent des Brutvorkommens der Steinadler im europäischen Vogelschutzgebiet „Ötztaler Alpen“ dahingerafft.

Schütze: Wollte Rehkitz schützen

Der Schütze war ein 28-jähriger Landwirt, der sich am Dienstag schuldig bekannte, aber wieder beteuerte, er habe lediglich ein fliehendes Rehkitz schützen wollen und dabei den Vogel versehentlich erschossen, beziehungsweise sei es ein Querschläger gewesen. Was aus einer Entfernung von 350 Metern ja durchaus möglich sein könnte, wie sein Verteidiger einräumte.

Ein Rehkitz habe er weder gesehen noch gehört, sagte der Bergführer der bayerischen Wandergruppe am Dienstag als Zeuge aus. Theoretisch könnte natürlich eines da gewesen sein. Doch daran glaubte auch der Richter nicht.

960 Euro Strafe

Er sprach den jungen Bauern der Tierquälerei und der vorsätzlichen Schädigung des Tierbestandes für schuldig und verurteilte ihn zu 960 Euro unbedingter Geldstrafe. Der Angeklagte ist unbescholten, zudem verdient er nach eigenen Angaben nur etwa 1.000 Euro netto monatlich, und die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Einkommen, deshalb die auf den ersten Blick hin milde Strafe. Gesondert kommen noch die Verfahrenskosten hinzu, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Die Jagdkarte wurde dem Bauern schon im September entzogen.

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