Adler abgeschossen - Jagdkarte entzogen

In der Vorwoche hat ein Jagd-Video über das qualvolle Sterben einer Gams für Aufregung gesorgt. Konsequenzen sollen folgen. Einem Jäger, der im Vorjahr im Ötztal einen Steinadler geschossen hatte, entzog der Jagdverband die Jagdkarte.

In der Vorwoche wurde im Internet ein privates Video veröffentlicht, das zeigte, wie ein russischer Jagdgast in der Leutasch eine angeschossene Gams über das steile Geröll schleift. Erst Minuten später wurde das Tier mit einem Messer getötet - mehr dazu in Gequälte Gams sorgt für große Empörung.

Jäger zieht blutende Gämse über Felsgestein

YouTube

Ausschnitt aus Video

Disziplinarverfahren im September

Dass die Tiroler Jägerschaft seit der Veröffentlichung des Videos mit einem Imageproblem zu kämpfen hat, bestreitet der Tiroler Jägerverband nicht und leitete gegen die an diesem Vorfall Beteiligten ein Disziplinarverfahren ein. Es soll klären, wer für was verantwortlich ist. Das Verfahren soll noch im September stattfinden, bekräftigte Landesjägermeister Anton Larcher. Nicht betroffen ist der russische Jagdgast, gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft eigens wegen Tierquälerei.

Für die anderen Beschuldigten läuft verbandsintern noch die Frist zur Stellungnahme. Ihnen droht die Ordnungsstrafe des strengen Verweises, was automatisch den Entzug der Jagdkarte zur Folge hat.

Jäger schoss jungen Steinadler ab

Einem Jäger, der letzten Sommer im Ötztal einen jungen Steinadler während der Nestlingszeit abgeschossen hatte, wurde kürzlich für drei Jahre die Jagdkarte entzogen. Der Jäger wollte laut eigenen Angaben mit dem Schuss den Adler vertreiben, weil er angeblich mehrere Rehkitze geschlagen habe. Ein Abpraller oder Splitter habe das Tier getroffen, so dessen Aussage - mehr dazu in - mehr dazu in Jäger erschoss „versehentlich“ Steinadler.

toter Steinadler

privat

Auch über diesen Jäger verhängte der Disziplinarausschuss den strengen Verweis. Das Strafausmaß bestimmte dann die Bezirkshauptmannschaft Imst.

Strafrechtliches Verfahren noch anhängig

Noch immer anhängig ist das strafrechtliche Verfahren gegen den Adler-Schützen. Der Richter beendete im Februar die Verhandlung mit einer Diversion. Demnach sollte der Angeklagte 2.000 Euro Strafe zahlen, dann sei die Sache ohne Vorstrafe erledigt. Die Staatsanwaltschaft erhob dagegen Beschwerde, da für sie dieser Geldbetrag ein zu positives Signal sei. Die Entscheidung liegt derzeit beim Oberlandesgericht.